Sehr geehrte Frau Bader, ich habe bei meinem 1. Arbeitgeber EZ unter völliger Freistellung. Bei meinem 2. Arbeitgeber habe ich auch Elternzeit, allerdings arbeite ich dort Teilzeit. Ich habe dafür die Einverständnis von meinem 1. Arbeitgeber. Ich frage mich bloß gerade, ob ich bei jedem Arbeitgeber Elternzeit haben kann und wie oben erwähnt, bei dem 2. mit Teilzeitbeschäftigung. Danke für Ihre Antwort.
von Elinchen 11 am 05.08.2017, 20:15