Hallo Frau bader,
ich habe mein erstes Kind im Mai 2015 entbunden. Bei meinem Arbeitgeber habe ich 3 Jahre elternzeit beantragt. Nun bin ich mit dem zweiten Kind schwanger, Entbindungster min ist 3.5. . Ich habe bisher nicht wieder gearbeitet.
Meine Chefin fragte nun ob ICh 3 Wochen urlaubsvertretung machen würde. Ab 20.3-16.4. Das ist genau im mutterschutz.
Wie ist das mit dem Geld?
Darf man während dieser Zeit dazu verdienen? Ich würde ja von der krankenkasse pro Kalendertag 13 Euro bekommen. Wird das dann verrechnet?
Viele grüße Sarah
von
sari1703
am 08.01.2017, 20:20
Antwort auf:
arbeiten im mutterschutz
Hallo,
das geht, ändert aber nichts am MG- meine Freundin hat auch gerabeitet, das wurde ihr dann als Urlaub gutgeschrieben
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.01.2017
Antwort auf:
arbeiten im mutterschutz
Du kannst die 3jährige Elternzeit vom ersten Kind zu Beginn des Mutterschutzes unterbrechen/beenden, um im Mutterschutz das volle Gehalt zu bekommen. Dazu musst du in dieser Zeit nicht arbeiten. Wenn du trotzdem arbeiten möchtest, darfst du das zwar, aber es erhöht nicht das Gehalt.
Mitglied inaktiv - 08.01.2017, 20:54
Antwort auf:
arbeiten im mutterschutz
Den Mutterschutzlohn bekommst du nur, wenn du die aktuelle Elternzeit zum Beginn des Mutterschutzes beendest und natürlich auch den Mutterschutz in Anspruch nimmst.
Wenn du den Mutterschutz vor der Geburt nicht in Anspruch nimmst sondern arbeitest, bekommst normales Entgelt und keinen Mutterschutzlohn.
von
chrissicat
am 08.01.2017, 20:57