Hallo Frau Bader, unsere Tochter ist am 1.8.2013 geboren. Seit 1.6.2013 wohne ich mit meiner Familie in England. Ich bin in Elternzeit bei meinem deutschen Arbeitgeber bis 1.8.2015. Da ist ja ganz egal wo ich in der EU wohne. Laut deutschem Gesetz darf ich dem aktuellen Arbeitgeber bis zu 30Stunden pro Woche in der Elternzeit "fremdgehen". Also bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten. FRAGE: Wenn dieser Arbeitgeber nun in England ist und ich dort Geld beziehe während der Elternzeit, zählt das Gehalt auch für die Berechnung in einer neuen Elterngeldberechnung beim 2. Kind? Oder zählt bei einer neuen Berechnung auf Elterngeld nur das deutsche Gehalt? Vielen Dank für die Antwort. Kerstin
von kersten311 am 05.08.2014, 11:45