Arbeiten außerhalb der Arbeitszeiten

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeiten außerhalb der Arbeitszeiten

Guten Tag, ich arbeite als Aushilfe in einer Arztpraxis. Die Arbeitszeiten konnte ich so legen das ich nur am Wochenende arbeite damit die Kinderbetreuung gewährleistet ist! Meine Chefs haben kurzfristig den Termin für ein Teamgespräch verlegt. dies habe ich durch Zufall von einer Kollegin erfahren. Um genau zu sein 2 Tage vorher. So kurzfristig konnte ich keinen Babysitter finden da die Großeltern noch voll beruftstätig sind und mein Mann auf Montage war. Beschlossen wurde jetzt...ich bekäme eine Stunde Minus abgezogen weil es nicht sein könnte das ich nicht an der Besprechung teilnahm!?!? In Zukunft müsse man eine schriftliche Entschuldigung mit Grund des Fernbleibens abgeben! Wie ist das rechtens und wie lange vorher muss ein Chef einen solchen Termin bekannt geben?Minusstunde als Strafe? Herzlichen Dank

von SabrinaundLea am 06.04.2011, 20:31



Antwort auf: Arbeiten außerhalb der Arbeitszeiten

Hallo, was ist denn vertraglich geregelt? Ist es denn als Arbeitszeit angesetzt, d.h., hätten Sie es eigentlich bezahlt gekriegt? Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.04.2011



Antwort auf: Arbeiten außerhalb der Arbeitszeiten

Hallo, wir hätten uns eine Überstunde aufschreiben dürfen! Bezahlen geht ja nicht da ich nur auf 400 € Basis angemeldet bin

von SabrinaundLea am 11.04.2011, 21:04



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