Hallo,
ich habe eine Frage, auf die ich bis jetzt leider noch keine Antwort gefunden habe.
Neben meiner '"normalen" Angestelltentätigkeit arbeite ich jeweils 1 Mal im Monat für 3h auf Honorarbasis (Dozentenvertrag) als Lehrkraft bei einer Weiterbildung.
Diese Tätigkeit würde ich auch gerne während meines Mutterschutzes weiterführen, da die Teilnehmer kurz danach Prüfung haben und ich Ihnen keinen Dozentenwechsel antun möchte. Da es sich pro Monat auch nur um 3h handelt, sehe ich für mich kein Problem, da ich die Termine relativ flexibel einige Wochen nach der Entbindung ansetzen kann. 2 dieser Termine würden aber trotzdem in die Zeit des Mutterschutzes nach der Entbindung fallen. Darf ich in dieser Zeit eine freiberufliche Honorartätigkeit machen?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
von
melk
am 27.11.2012, 15:41
Antwort auf:
Arbeiten auf Honorarbasis während des Mutterschutzes (Dozentenvertrag)
Hallo,
selbständig ja
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.11.2012
Antwort auf:
Arbeiten auf Honorarbasis während des Mutterschutzes (Dozentenvertrag)
Machst Du die Tätigkeit selbstständig oder als Angestellte?
Ist der Termin im Mutterschutz vor oder nach der Geburt?
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 27.11.2012, 15:46
Antwort auf:
Arbeiten auf Honorarbasis während des Mutterschutzes (Dozentenvertrag)
Hallo,
ich mache die Tätigkeit mit einem Dozentenvertrag (freiberuflich). Diese hat mit meiner "normalen" Angestelltentätigkeit nichts zu tun.
Es geht mir um die beiden Termine, die während des Mutterschutzes nach der Entbindung stattfinden sollen. Frage ist: gibt es für diese Dozententätigkeit überhaupt Mutterschutz-Vorschriften.
Liebe Grüße
von
melk
am 27.11.2012, 15:53
Antwort auf:
Arbeiten auf Honorarbasis während des Mutterschutzes (Dozentenvertrag)
Ja und nein.
Generell darf eine Mutter vor der Entbindung bis zum letzten Tag arbeiten wenn sie das will.
Nach der Entbindung darf sie als Angestellte für mindestens 8 Wochen nicht beschäftigt werden. Als Selbsständige - was ein Freiberufler ist - muss man das selber entscheiden: Sprich wenn Du es denn willst, dann kannst Du es machen.
Einnahmen werden aber auf das EG angerechnet, so dass davon nur ca. 33% übrig bleiben!
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 28.11.2012, 07:38