Arbeiten auf Honorarbasis während des Mutterschutzes (Dozentenvertrag)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeiten auf Honorarbasis während des Mutterschutzes (Dozentenvertrag)

Hallo, ich habe eine Frage, auf die ich bis jetzt leider noch keine Antwort gefunden habe. Neben meiner '"normalen" Angestelltentätigkeit arbeite ich jeweils 1 Mal im Monat für 3h auf Honorarbasis (Dozentenvertrag) als Lehrkraft bei einer Weiterbildung. Diese Tätigkeit würde ich auch gerne während meines Mutterschutzes weiterführen, da die Teilnehmer kurz danach Prüfung haben und ich Ihnen keinen Dozentenwechsel antun möchte. Da es sich pro Monat auch nur um 3h handelt, sehe ich für mich kein Problem, da ich die Termine relativ flexibel einige Wochen nach der Entbindung ansetzen kann. 2 dieser Termine würden aber trotzdem in die Zeit des Mutterschutzes nach der Entbindung fallen. Darf ich in dieser Zeit eine freiberufliche Honorartätigkeit machen? Vielen Dank schon mal im Voraus.

von melk am 27.11.2012, 15:41



Antwort auf: Arbeiten auf Honorarbasis während des Mutterschutzes (Dozentenvertrag)

Hallo, selbständig ja Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.11.2012



Antwort auf: Arbeiten auf Honorarbasis während des Mutterschutzes (Dozentenvertrag)

Machst Du die Tätigkeit selbstständig oder als Angestellte? Ist der Termin im Mutterschutz vor oder nach der Geburt? LG Sabine

Mitglied inaktiv - 27.11.2012, 15:46



Antwort auf: Arbeiten auf Honorarbasis während des Mutterschutzes (Dozentenvertrag)

Hallo, ich mache die Tätigkeit mit einem Dozentenvertrag (freiberuflich). Diese hat mit meiner "normalen" Angestelltentätigkeit nichts zu tun. Es geht mir um die beiden Termine, die während des Mutterschutzes nach der Entbindung stattfinden sollen. Frage ist: gibt es für diese Dozententätigkeit überhaupt Mutterschutz-Vorschriften. Liebe Grüße

von melk am 27.11.2012, 15:53



Antwort auf: Arbeiten auf Honorarbasis während des Mutterschutzes (Dozentenvertrag)

Ja und nein. Generell darf eine Mutter vor der Entbindung bis zum letzten Tag arbeiten wenn sie das will. Nach der Entbindung darf sie als Angestellte für mindestens 8 Wochen nicht beschäftigt werden. Als Selbsständige - was ein Freiberufler ist - muss man das selber entscheiden: Sprich wenn Du es denn willst, dann kannst Du es machen. Einnahmen werden aber auf das EG angerechnet, so dass davon nur ca. 33% übrig bleiben! LG Sabine

Mitglied inaktiv - 28.11.2012, 07:38



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

In der Elternzeit für den Arbeitgeber auf Honorarbasis arbeiten?

Hallo ! Ich habe zwei Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragt, bei dem ich angestellt bin und möchte im zweiten Jahr für ihn einige Stunden auf Honorarbasis arbeiten . Meine Vorgesetzten wären damit einverstanden jetzt sagt aber die Personalbteilung das es rechtlich nicht möglich wäre (da ich ja noch angestellt bin), witzigerweise ist i...


Arbeiten auf Honorarbasis im Mutterschutz

Ich arbeite in einer Uniklinik (Anstalt öffentlichen Rechts) und es kommt vor, dass ich einmal im Monat als Referentin einen Vortrag halte auf Honorarbasis. Nun meine Frage: Ich habe ab 15.09. Mutterschutz und würde am 17.09. und am 30.09. einen Vortrag halten. Ist das erlaubt? Benötige ich eine gesonderte Zustimmung von mir oder von meinem Arbeitg...


in Erziehungszeit auf Honorarbasis arbeiten

Hallo, ich möchte gern mein eines Jahr Elternzeit um ein Jahr Erziehungszeit verlängern. Meine erste Frage: wie bin ich in diesem Jahr krankenversichert? (bin nicht verheiratet und habe keine Familienversicherung) Außerdem möchte gern in der Erziehungszeit auf Honorarbasis bei meinem Arbeitgeber arbeiten (zum Bsp. Krankheitsvertretung, einzeln...


Kann ich während der Elternzeit auf Honorarbasis arbeiten

Schönen guten Tag, Ich bin aktuell in der 34 ssw und werde nach der Geburt für mind. 1 1/2 Jahre zu Hause bleiben. Ich bin gelernte Erzieherin und habe einen unbefristeten Vollzeitjob in einer Elterninitiative. Nun habe ich das Angebot bekommen ab nächsten Frühjahr eine Eltern-Kind-Gruppe in einem Geburtshaus zu leiten. Der Arbeitsaufwand wäre z...


Arbeiten mit Elterngeld Plus

Guten Tag, mein Partner und ich möchten Elterngeld Plus beantragen. Dazu möchte ich wöchentlich 15 Stunden arbeiten gehen. Derzeit bin ich im BV und habe versucht darüber mit meinem Arbeitgeber zu sprechen. Dieser sagte mir, dass ich im Januar (wo ich mit der Arbeit beginnen möchte) auf ihn zukommen soll, da er nicht weiß, was und ob er mir Ar...


Arbeiten wenn Kind im kiga ist

Hallo ich habe 2 Kinder die eine geht in den Kindergarten und die kleine kommt bald in den Kindergarten. Beide Kinder sind dann noch 1 Jahr gemeinsam im Kindergarten und dann kommt die große in die Schule Meine Frage Ich beziehe alg 2 und bin aktuell noch in Elternzeit Wenn meine kleine in den Kindergarten kommt möchte ich natürlich arbei...


Geringfügig Arbeiten während dem ersten Jahr meiner Elternzeit?!

Sehr geehrte Frau Bader, das Internet konnte mir leider bei meiner Frage nicht wirklich weiter helfen. Deswegen wende ich mich an Sie. Ich bin Physiotherapeutin und wie ihnen sicher bekannt ist, herrscht in diesem Beruf ein deutlicher Fachkräftemangel. Nun habe ich einen Anruf bekommen, von einer anderen Praxis, in der ich NICHT!!! angestellt ...


Arbeiten in Elternzeit

Hallo Frau Bader, Ich habe nochmal eine Frage zum Arbeiten in der Elternzeit. Ich würde gerne im 3. Jahr meiner Elternzeit arbeiten, aber nicht bei meinem AG. Der Grund dafür ist, dass meine Arbeitsstelle recht weit entfernt liegt (eine Stunde Autofahrt pro Strecke) und ich während der Eingewöhnung meines Sohnes in der Kita und dem ersten Kitaja...


1.Tag nach Elternzeit wieder arbeiten und wieder schwanger mit BV

Hallo;) In 5 Wochen endet meine Elternzeit und ich sollte wieder Teilzeit arbeiten gehen.Jetzt hatte ich gestern das Gespräch auf der Arbeit und wurde wieder voll eingeplant in der Arbeitsplanung.Jetzt habe ich heute erfahren ,dass ich schon in der 14.Woche schwanger bin.In unserer Firma bekommt man sofort ein Beschäftigungsverbot.Meine Frage ist ...


Elternzeit nach Elterngeldbezug bei anderem AG arbeiten

Hallo, Ich bin momentan angestellt. Würde aber gerne den AG wechseln. Ich bin momentan nicht mehr in Elternzeit und auch das Elterngeld ist bereits aufgebraucht. Ich spiele mit dem Gedanken, ob ich bei meinem jetzigen AG in Elternzeit gehen kann (sozusagen so lange die Probezeit beim neuen AG ist) und während der Elternzeit bei meinem neuen A...