Arbeiten/Schulung während Beschäftigungsverbot erlaubt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeiten/Schulung während Beschäftigungsverbot erlaubt?

Guten Tag Frau Bader, wir sind aktuell in der Planung für ein zweites Kind. Da ich wegen meines Berufs ein Beschäftigungsverbot bekommen würde, hätte ich Fragen an Sie. Zum einen plane ich schon seit längerem eine Fortbildung. Da diese Zeitlich so stattfindet das ich nicht arbeiten könnte würde ich eigentlich für die Dauer (6 Wochen) unbezahlten Urlaub nehmen müssen. Nun würde ich gerne das Beschäftigungsverbot mit der Fortbildung verbinden da ich eh zu Hause bin und die Zeit dafür gerne nutzen würde. Ist dies denn vom rechtlichen Standpunkt her erlaubt? Desweiteren würde ich gerne wissen ob es möglich ist einen Minijob für die Zeit in der ich im Beschäftigungsverbot bin anzunehmen. Natürlich in einer Branche in der ich trotz der Schwangerschaft arbeiten darf, also nichts in meinem jetzigen Betrieb. Die Fortbildung würde nunmal nur 6 Wochen dauern und ich mag nicht den rest der Schwangerschaft zu Hause bleiben, das störte mich schon bei der ersten Schwangerschaft erheblich. Wäre es also möglich während des Beschäftigungsverbots einen Minijob anzunehmen? Vielen Dank!

von TASHA5600 am 22.08.2015, 21:18



Antwort auf: Arbeiten/Schulung während Beschäftigungsverbot erlaubt?

Hallo, 1. ja, wenn der FA nichts dagegen hat 2. dem würde ich als AG widersprechen, schließlich zählt er den vollen Lohn Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.08.2015



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