Sehr geehrte Frau Bader,
meine Ärztin hat mich, fast 32. ssw, aufgrund einer Gebärmutterhalsverkürzung innerhalb der letzten 3 Wochen auf 3,2 cm nun überraschend bis zum Beginn der Mutterschutzfrist (01.11.) kankgeschrieben. Ansonsten geht es mir und dem Ungeborenen blendend.
Wie ist die Rechtslage? Darf ich noch ein- bis zweimal ins Büro, um meine Sachen abzuschließen bzw. zu übergeben? Oder wird dies der Arbeitgeber untersagen müssen?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
von
Baby122017
am 08.10.2017, 12:17
Antwort auf:
Arbeit trotz Krankschreibung?
Hallo,
klären Sie das mit der FÄ
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.10.2017
Antwort auf:
Arbeit trotz Krankschreibung?
Das solltest du mit der Ärztin abklären, ggf. mit Unbedenklichkeitsbescheinigung. Der AG kann dafür sicher nicht die Verantwortung übernehmen.
Mitglied inaktiv - 08.10.2017, 12:19
Antwort auf:
Arbeit trotz Krankschreibung?
Ich verstehe manche Ärzte nicht. 3,2 cm sind völlig normal und in der 32. SSW sowieso. Na ja, anderes Thema.
Eine Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot, man darf durchaus trotz AU-Bescheinigung arbeiten, wenn man sich besser fühlt. Aber: Mein Arbeitgeber würde mich postwendend nach Hause schicken, wenn ich schwanger trotz Krankschreibung ins Büro käme, weil sie nicht wollen, das was passiert. Vielleicht kannst du die Übergabe telefonisch machen und deinen Mann bitten, deine Sachen zu holen.
von
Tina_33
am 08.10.2017, 14:26