Arbeit nach der Schwangerschaft- Wie lange habe ich den Anspruch auf Arbeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeit nach der Schwangerschaft- Wie lange habe ich den Anspruch auf Arbeit?

Hallo Frau Bader, bin im Moment noch in Elternzeit, fange aber ab dem 01.januar wieder an bei meinem alten Arbeitgeber zu arbeiten. Im Moment läufts in der Firma nicht so gut und es werden ein Paar Leute entlassen. Meine Abteilung ist auch betroffen. Jetzt hab ich mich gefragt ob mein Arbeitgeber mich kündigen könnte? Natürlich muss er mich erst mal wieder zurücknehmen, aber für wie lange? Ist es im Gesetzt verankert wie lange man nach der Elterzeit quasi unantastbar für Kündigungen ist? Mache mir ernsthafte sorgen, dass ich nach einem Monat vielleicht eine Kündigung schon bekommen könnte. Was hab ich in so einem Fall für Rechte und kann ich was gegen so eine Kündigung machen? Grüße natik

von natik am 15.12.2012, 09:18



Antwort auf: Arbeit nach der Schwangerschaft- Wie lange habe ich den Anspruch auf Arbeit?

Hallo, ab dem ersten Tag nach der Elternzeit sind Sie wieder zu behandeln wie jeder andere Arbeitnehmer. Wenn Ihr Betrieb unter das Kündigungsschutzgesetz fällt muss der Arbeitgeber die soziale Auswahl beachten, bei der auch die Unterhaltsverpflichtungen eine Rolle spielen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.12.2012



Antwort auf: Arbeit nach der Schwangerschaft- Wie lange habe ich den Anspruch auf Arbeit?

Keinen Schutz, aber die Kündigungsfrist muss eingehalten werden. Und ggf. der Sozialplan, an welcher Stelle Du da bist weisst Du sicherlich besser. "Kündigung nach dem Ende der Elternzeit Nach dem Ende der Elternzeit entfällt der Schutz des Arbeitnehmers nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit, wobei der restliche “Kündigungsschutz” weiter besteht (z.B. nach dem Kündigungsschutzgesetz, falls dieser Anwendung findet). Der Arbeitgeber darf grundsätzlich das Arbeitsverhältnis nach dem Ende der Elternzeit kündigen mit den normalen Kündigungsfristen kündigen." Quelle : http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2010/07/05/kundigungsschutz-nach-der-elternzeit/

von Sternenschnuppe am 15.12.2012, 09:36



Antwort auf: Arbeit nach der Schwangerschaft- Wie lange habe ich den Anspruch auf Arbeit?

Also kann ich nur beten, dass ich es nicht bin. Und was meinst ihr schauen die Arbeitgeber heute noch wie früher auf die private Situation vom Arbeitnehemer? Sprich, verheiratet, Kind -hat bessere Schansen als alleinstehender?

von natik am 16.12.2012, 12:57



Antwort auf: Arbeit nach der Schwangerschaft- Wie lange habe ich den Anspruch auf Arbeit?

So gut kenne ich mich da nicht aus, aber ich denek laut einem Sozialplan sollte es heutzutage überall gehen. Google mal Sozialplan, da findest Du bestimmt Eckdaten nach denen Du Dich selbst einordnern kannst. Alternativ halt jetzt schon mal umhören nach Alternativen. Wie sieht denn Dein Wiedereinstieg aus ? Vollzeit, dann nur Teilzeit ? Wie lange im Unternehmen etc.

von Sternenschnuppe am 16.12.2012, 13:01



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