Frage: Arbeit nach Elternzeit

Guten Tag Frau Bader, ich haben eine Frage an Sie und zwar wird meine Tochter im Juli 2 Jahre, somit endet auch meine Elternzeit und ich sollte wieder arbeiten gehen. Aber unsere Tochter Lena ist von ihrem Entwicklungsstand noch nicht so weit in den Kindergarten mit 2 Jahren zu gehen. Deshalb würde ich gerne noch dieses Jahr zu Hause bleiben. Nun meine Frage an Sie, muss ich dies der Agentur für Arbeit mitteilen oder was muss bzw. kann ich tun, Danke für Ihre Hilfe Grüße N. Haas

von Haas1977 am 02.02.2015, 13:16



Antwort auf: Arbeit nach Elternzeit

Hallo, Sie haben keinen AG? DAnn sind Sie auch nicht in EZ. Wenden Sie sich an die Agentur f Arbeit Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.02.2015



Antwort auf: Arbeit nach Elternzeit

Agentur für Arbeit? Verstehe ich das richtig, du hast aktuell keinen Arbeitgeber? oder warum Agentur für Arbeit? Falls keinen AG, dann hast du auch keine Elternzeit. Elternzeit ist nur etwas für Eltern im Arbeitsverhältniss. Ohne AG bis du im "Hausfrauen-Modus". Zumindestens ab dem Zeitraum wo das Elterngeld ausgelaufen ist, oder ausläuft (falls Du es über 2 Jahre hast auszahlen lassen). Und Hausfrau kannst du solange bleiben wie du möchtest und wie ihr es euch fianzieren könnt. Denk aber auch wo an Krankenversicherung (falls nicht verheiratet, sonst Familienversicherung) und Dinge wie Rente, usw. Solltet ihr Hartz4 bekommen, dann kann es da Probleme geben. Einige Ämter stellen sich quer seit es einen rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem 1ten geburtstag gibt, andere handeln nach der bisherigen Regelung das mind 1 Elternteil bis zum 3ten Geburtstag daheim bleiben kann. Also ähnlich der Elternzeit für Arbeitnehmer. Arbeitslosengeld1 bekommst Du erst ab dem zeitpunkt wo du eine Kinderbetreuung nachweisen kannst. Wenn Du also meinst euer Kidn ist noch nicht soweit, udn du willst weiter daheim bleiben, wird es das nicht geben. Solltest du doch einen Arbeitgeber haben, dann kannst du, da du mind 2 Jahre Elternzeit gemeldet hast, auch ohne Zustimmung des Arbeitgeber das 3te Jahr ganz oder teils dranhängen. dann einfach dem baldmöglichst schriftlich mitteilen damit er planen kann, spätestens aber 7 Wochen vor Ende der bisherigen EZ.

Mitglied inaktiv - 02.02.2015, 15:15



Antwort auf: Arbeit nach Elternzeit

Hallo, Vielen Dank für die Antwort. Nein ich habe keinen Arbeitgeber, wurde in der Schwangerschaft gekündigt. (Ist aber ein anderes Thema) Ich hatte gehört, dass man sich bei der Agentur für Arbeit melden muss, wenn man nicht mehr arbeiten geht, um sich abzumelden. Deshalb die Frage, wir können es uns finanziell leisten, dass ich zu Hause bleibe. Danke

von Haas1977 am 02.02.2015, 19:42



Antwort auf: Arbeit nach Elternzeit

Es stellen sich keine Ämter quer wie wir doch festgestellt haben. Du kannst bis zum 3 Geburtstag zu hause bleiben.

von roxy9913 am 04.02.2015, 22:29



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