Frage: Arbeit in der Elternzeit

Ich werde nachdem mein Kind 1 Jahr erreicht wieder arbeiten, möchte aber Elternzeit 2 Jahre nehmen. Ich bin eine Ärztin im Krankenhaus und muss die Bereitschaftsdienste ableisten. Ich möchte meine Stelle auf 20 Stunden/ Woche reduzieren allerdings kommen dazu noch die Dienste 1. wieviel Stunden Dienste pro Woche dürfen maximal zur meinen 20 Stunden kommen? 2. wie soll ich mein Antrag am schlausten formulieren?( ich wünsche z.b reguläre Arbeitszeit 4 Tage je 5 Stunden / Woche,bzw. soll ich auf maximale Dienstzahl verweisen?) Vielen Dank!

von Anaid95 am 02.07.2015, 23:46



Antwort auf: Arbeit in der Elternzeit

Hallo, 1. Es dürfen gesamt die Wo nur 30 Std sein 2. Das ist schwierig, weil kein Anspruch auf bestimmte Zeiten besteht. Wünsche äußern finde ich gut. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.07.2015



Antwort auf: Arbeit in der Elternzeit

Hi, so wie ich es weiß ....

von Betti84 am 03.07.2015, 00:40



Antwort auf: Arbeit in der Elternzeit

Das stimmt nicht. Wenn das Kind jetzt erst geboren wird greift das neue Elterngeld. Und auch beim alten ist diese Aussage nicht korrekt. Dei Einteilung der gewünschten Stunden ist Kulanz des AG. Leider. Aber viele sind kulant. Einen Anspruch auf die Wunschzeiten besteht nicht.

von Sternenschnuppe am 03.07.2015, 09:02



Antwort auf: Arbeit in der Elternzeit

Formuliere so genau wie möglich und bitte um schriftliche Bestätigung. Bis zu 30 Stunden darfst Du arbeiten in der Woche. Eine Anrechnung bei Elterngeld Plus gibt es weder im ersten noch im zweiten Jahr.

von Sternenschnuppe am 03.07.2015, 09:16



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