Sehr geehrte Frau Bader,
Ich bin in Elternzeit bis Mai 2017, und erhalte 300 euros / Monat als Elterngeld. Ich bin selbständige.
Bis wieviel Stunde pro Woche kann ich arbeiten, ohne mein Elterngeld zu verlieren?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Aurélie
von
aure
am 19.10.2016, 14:23
Antwort auf:
Arbeit als selbständige in Elternzeit
Hallo
Alles über dem Mindestsatz von 300 € wird angerechnet.
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.10.2016
Antwort auf:
Arbeit als selbständige in Elternzeit
300 € Mindestsatz? Jeden Euro den Du verdienst musst du der Elterngeldkasse melden. Nur weniger wie 300 € Elterngeld kannst Du nicht bekommen, das ist der Mindessatz. Was aber darüber hinaus geht wird eben entsprechend des Verdienstes gekürzt. Arbeitest Du mehr wie 30 Std die Woche verlierst Du den Anspruch auf Elterngeld komplett.
Mitglied inaktiv - 19.10.2016, 16:45
Antwort auf:
Arbeit als selbständige in Elternzeit
Hallo,
Den Mindestsatz an Elterngeld gibts immer, egal wie viel du dazuverdienst. Wichtig ist, dass du in Elternzeit bist und nicht mehr als 30 Stunden arbeitest. Den Anspruch auf EG hast du längstens, bis das Kind 14 Monate ist.
LG
Luvi
von
luvi
am 19.10.2016, 17:03