Liebe Frau Bader, meine Tochter ist 3 1/2 und geht im Bundesland Berlin momentan in den Kindergarten mit einer Betreuungszeit von 7-9 Stunden, da ich Vollzeit arbeite. Im Mai erwarten wir unser zweites Kind. Nun ist es ja wohl so, dass während der Elternzeit - richtigerweise - kein Anspruch mehr auf einen Vollzeitplatz besteht. Muss ich dem zuständigen Jugendamt nun melden, dass ich ab Mai zu Hause bin oder kommt das von allein auf mich zu? Hat das Jugendamt die Möglichkeit, Kosten von mir zurückzuverlangen, sollte ich nicht angeben, dass ich in Elternzeit bin? Grds. besteht ggü- dem Jugendamt nach dem Kitagestz in Berlin eine Meldepflicht oder beschränkt es sich auf eine Auskunftpflicht, wenn sie nachfragen? Mit besten Grüßen und schon einmal vielen Dank, Kira
von kira216 am 03.03.2015, 09:48