Hallo
Mein Mann überlegt den Unterhalt für seine kleine Tochter doch zu fordern.
Steht dem Kind ja zu, es lebt bei uns.
Als seine Mädchen noch bei der Mutter lebten verklagte sie meinen Mann regelmäßig.
Dank Beratungsschein und PKH natürlich kostenfrei.
Wir arbeiten nun aber beide und müssten den selbst bezahlen.
Nur die Beistandschaft macht es umsonst , ist aber hier absolut lahm und sagte zu ihm nur : Wo nix ist,arbeiten will sie wohl nicht. .
Habe ich einen Denkfehler oder ist es ein Unding ?
von
Sternenschnuppe
am 19.10.2014, 17:05
Antwort auf:
Anwalt bei H4 einfacher als wenn man arbeitet ? Lücke ?
Hallo,
alles richtig. Wo ist die Lücke? Der KM kann in Ihrem Bsp. auch die VKH versagt werden, wenn sie vorher nicht das JA eingeschaltet hat.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.10.2014
Antwort auf:
Anwalt bei H4 einfacher als wenn man arbeitet ? Lücke ?
Nö, keine "Lücke". Damit keine derartige Lücke entsteht, ist ja das JA da. Wenn das nicht tut, was es tun soll, ist ja nicht derjenige "Schuld", der das System erfunden hat. Die "Lücke" entsteht ja nicht durch das System, sondern durch die Weigerung des JA, die Anforderungen des Systems zu erfüllen.
Im übrigen würde ich das mit der PKH nochmal prüfen (lassen). Es klagt ja das Kind, und das hat kein Einkommen.
Alternativ: Eine Untätigkeitsklage gegen das Jugendamt. Aber will man das? Im allgemeinen erzeugt eine Klage ja keine jubelnde Begeisterung, und verderben will man es sich ja mit denen auch nicht.
Recht haben und Recht bekommen....
(Ich bringe erneut das offizielle Schreiben meines JA an, in dem ganz offen erklärt wird, daß man für Unterhaltsklagen und ähnliches Gedöns keine Kapazitäten habe und seine Dienstleistungen daher leider auf das Ausstellen von Negativbescheinigungen und das Bearbeiten von UHV-Anträgen beschränken müsse.)
von
Strudelteigteilchen
am 19.10.2014, 18:07