Hallo Frau Bader Ich bin in der 12. Woche schwanger und seit der 7. Woche in einem Berufsverbot. Ich befinde mich im 3. Lehrjahr zur Industriemechanikerin und hätte im Dezember 2013 eigentlich meine Abschlussprüfung. Mein Et ist der 25.07.13, der anschließende Mutterschutz wäre dann ungefähr bis Mitte September. Bis zum 31.12.2013 würde ich dann gerne Elternzeit nehmen und das Kind schon im Dezember 2013 an die Krippe gewöhnen. Nun müsste ich einen Antrag auf Verlängerung stellen, ich würde gerne um ein halbes Jahr, also bis zum nächsten Prüfungszeitpunkt verlängern. Durch eine längere Krankheit habe ich im Jahr 2011 über drei Monate gefehlt, habe also vor dem Beschäftigungsverbot ungefähr 100 Fehltage gehabt. Reicht es aus wenn ich nur ein halbes Jahr verlängere? Ich gehe weiterhin zur Berufsschule, dort sind meine Noten gut bis sehr gut. Die Abschlussprüfung Teil 1 die zu 40% in die Abschlussprüfung Teil 2 zählt habe ich auch mit der Note "gut" bestanden. Woher bekomme ich solch einen Antrag?
von Thessa am 08.01.2013, 18:52