Liebe Frau Bader, ich möchte insgesamt 3 Jahre Elternzeit nehmen (gleich die ersten 3), davon möchte ich 18 Monate voll zuhause sein und die restlichen 18 in Teilzeit arbeiten.Ist der Antrag für den AG so richtig formuliert: Die Elternzeit soll im direkten Anschluss an die Mutterschutzfrist beginnen und für 3 Jahre bis zum 3. Geburtstag meines Kindes gelten und somit wie folgt liegen: Vom 20.11.2015 bis einschließlich 20.11.2018. Bis zum 30.04.2017 werde ich Ihnen nicht zur Verfügung stehen. Ab dem 01.05.2017 bis zum 20.11.2018 möchte ich, während der Elternzeit in Teilzeit zu 20 Wochestunden arbeiten. oder zählt die Mutterschutzfrist nicht als Elternzeit und der Antrag müsste lauten: Vom 20.01.2016 bis einschließlich 20.11.2018. ..... ______________________________________________________________ Weiterhin würde es mich interessieren, ob es stimmt, dass man bzgl. seiner Teilzeitarbeitszeit Wünsche äußern darf und in wie weit der Chef daran gebunden ist? Ich frage deshalb, weil ich in einem Vordruck folgendes gelesen habe: Zitat: "Ich wünsche mir folgende Aufteilung meiner Arbeitszeit in Teilzeit: Montag: ... Dienstag: .... ... Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe und beste Grüße Alice
von Augustmama am 09.11.2015, 10:54