Hallo Frau Bader,
ich habe für drei Jahre Elternzeit (auf Wunsch meines Mannes) beantragt und auch genehmigt bekommen. Jetzt sieht es leider so aus das mein Mann und ich uns trennen.... nun stehe ich finanziell alleine mit Kind schlecht da. Kann ich nun meinen Antrag beim Arbeitgeber zurück nehmen? Muss er mich dann früher zurück nehmen oder liegt es in seinem ermessen?
Vielen Dank und viele Grüße
von
Judith90
am 15.03.2017, 19:47
Antwort auf:
Antrag auf Elternzeit zurück ziehen
Hallo,
wenn eine nicht vorhersehbare wirtschaftliche Verschlechterung eintritt, haben Sie Anspruch auf Verkürzung der Elternzeit.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.03.2017
Antwort auf:
Antrag auf Elternzeit zurück ziehen
Mit Zustimmung(!) deines Arbeitgebers kannst du die Elternzeit verkürzen.
Finanziell ganz alleine stehst du nicht da, denn dein Mann ist zur Unterhaltszahlung verpflichtet.
von
chrissicat
am 16.03.2017, 22:49
Antwort auf:
Antrag auf Elternzeit zurück ziehen
Versteh ich nicht. Es bleibt doch sein Kind und er wollte scheinbar eine Feemdbetreuung unter 3 Jahren vermeiden. Warum zahlt er dir keinen Unterhalt, sodass du wie geplant zuhause bleiben kannst?
von
Philomena0303
am 17.03.2017, 15:58