Sehr geehrte Frau Bader,
ich möchte gern ein Elternzeitantrag bei meinem Arbeitgeber stellen. Ich möchte für zwei Jahre in Elternzeit gehen und möchte aber nach einem Jahr in Teilzeit zurückkehren. Sodass ich flexibel bin ob es 30h werden oder nur 400Euro Basis (was ich ihm kurz vorher natürlich mitteilen werden). Muss der Arbeitgeber mir Teilzeit gewähren? Ich habe vorher in einer Leitungsposition gearbeitet und der Arbeitgeber kommt mir nicht entgegen. Kann er mich in dieser Zeit kündigen?
von
pia20
am 24.04.2013, 11:39
Antwort auf:
Antrag auf Elternzeit mit Teilzeitanfrage
Hallo,
AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen.
Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen.
Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich.
Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc.
Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür.
Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen.
Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden.
Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.04.2013