Antrag "Teilzeit in Elternzeit" - Änderungen/Rückzug inwieweit möglich?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Antrag "Teilzeit in Elternzeit" - Änderungen/Rückzug inwieweit möglich?

Hallo! Wenn ich - in diesem Fall bereits ein Jahr im Voraus - einen Antrag auf "Teilzeit in Elternzeit" bei meinem AG stelle und dieser bewilligt wird, inwieweit habe ich anschließend (im Laufe des Jahres, d.h. vor Wiedereinstieg) rechtlich noch die Möglichkeit, Änderungen vornehmen zu lassen (z.B. die wöchentliche Stundenzahl zu verringern/erhöhen) oder notfalls sogar den Antrag wieder ganz zurückzuziehen? Hintergrund des so früh zu stellenden Antrags ist eine Kreditanfrage bei einer Bank, welche eine Bescheinigung haben möchte, dass ich in rund einem Jahr wieder Einkommen beziehe. Ich finde einen so frühen Antrag jedoch etwas heikel, da wir noch gar nicht genau wissen, wie sich die nächsten Monate entwickeln werden und ob ein Wiedereinstieg zum jeweiligen Zeitpunkt tatsächlich passt/möglich für mich ist? Oder würde es erfahrungsgemäß auch alternativ ausreichen, wenn mein AG nur bescheinigt, dass ich einen bestehenden/unbefristeten Arbeitsvertrag und im Rahmen der Elternzeit einen Anspruch auf TZ in EZ habe (großes Unternehmen), sodass sie mir ab Sommer nächsten Jahres auf jeden Fall einen entsprechenden Wiedereinstieg gewährleisten können? (Sofern das Unternehmen da mitgehen würde, natürlich) So könnte ich mit meinem TZ-Antrag noch etwas warten. Ich danke Ihnen im Voraus. Liliane

von Liliane am 11.07.2017, 02:51



Antwort auf: Antrag "Teilzeit in Elternzeit" - Änderungen/Rückzug inwieweit möglich?

Hallo, ich kann nicht sagen, was der Bank genügt Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.07.2017



Antwort auf: Antrag "Teilzeit in Elternzeit" - Änderungen/Rückzug inwieweit möglich?

Hallo! Ob eine Bescheinigung über einen wie auch immer gearteten Job der Bank ausreicht, musst du bei der Bank nachfragen. Diese entscheiden ja selbst, welche Sicherheiten sie verlangen. Mir als Bank würde es nicht reichen, da die Möglichkeit auf einen TZ-Job in der EZ ja nicht heißt, dass dieser von dir auch tatsächlich angetreten und entsprechend entlohnt wird. Bzgl. der Änderungen im Nachhinein: einen Anspruch auf nachträgliche Änderungen hast du nicht. Der AG stimmt dem Erst-Antrag zu und es wird ein entsprechender TZ-Vertrag oder Zusatzvereinbarung zum bestehenden Vertrag aufgesetzt. Eine Änderung wäre wie neuer Antrag, der dann auch abgelehnt werden könnte. Zurückziehen geht - aber achte darauf, dass ausdrücklich du nur den TZ-Vertrag/Zusatzvereinbarung kündigst! Bedenke aber auch, dass dein AG das evt. nicht so toll findet, da er sich ja auf dich eingestellt hat und kurzfristig eine neue Lösung finden muss. Alles Gute!

von cube am 11.07.2017, 09:17



Antwort auf: Antrag "Teilzeit in Elternzeit" - Änderungen/Rückzug inwieweit möglich?

ich sage es mal so, wenn ihr den Kredit nur dann bewilligt bekommt wenn du TZ innerhalb EZ arbeitest, dann würde ich mir das mit dem Kredit gaaaannnnnnzzzz genau überlegen. dann ist die Finanzierung nämlich eh schon eine knappe Kiste welche ihr nur packt WENN Du eben auch arbeitest.

Mitglied inaktiv - 11.07.2017, 15:40



Antwort auf: Antrag "Teilzeit in Elternzeit" - Änderungen/Rückzug inwieweit möglich?

Nach einer Fremdeinschätzung unserer finanziellen Lage habe ich zwar nicht gefragt ;-), trotzdem möchte ich an dieser Stelle sagen, dass es trotz relativ stabiler Finanzen Probleme bei einer Finanzierungsanfrage geben kann, wenn ein Partner noch in EZ ist. Es kommt halt immer auf die Perspektive an - die der Bank sieht halt (berechtigterweise) an entscheidenden Punkten etwas anders aus.

von Liliane am 11.07.2017, 16:04



Antwort auf: Antrag "Teilzeit in Elternzeit" - Änderungen/Rückzug inwieweit möglich?

EG ist nicht pfändbar, daher super, wenn sich überhaupt eine Bank findet und wie heute schon jemand trefflich schrieb: Wir sind hier nicht bei einer Lebensberatung ;-) Ich habe der Bank erzählt, ich gehe nach dem Mutterschutz wieder direkt arbeiten, obwohl ich wusste das ich ein Jahr Zuhause bleiben werde. Habe mich eben spontan umentschieden. Klar war uns, die Bank interessiert es überhaupt nicht, solange wir unsere Hausrate zahlen. Ein Jahr ist nun fast um, es war locker finanzierbar. Muss doch jeder für sich entscheiden.

Mitglied inaktiv - 11.07.2017, 17:49



Antwort auf: Antrag "Teilzeit in Elternzeit" - Änderungen/Rückzug inwieweit möglich?

Danke für Deine Antwort. Musstest Du dafür trotzdem noch etwas von Deine AG einreichen? Also eine Bestätigung, dass Du nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehst?

von Liliane am 12.07.2017, 16:52



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Verdienst in Elternzeit

Hallo Frau Bader,  2021 bekam ich meine Tochter. Ab da habe ich Elterngeld bezogen. Dadurch dass ich selbstständig bin, habe ich das Elterngeld auf ca zwei Jahre bezogen.    Ich gehe seit Ende des Elterngeldes, wieder für 520€ arbeiten. Bin aber immer noch selbstständig, habe aber in der Zeit keine Einnahmen aus der Selbstständigkeit.   Di...


Teilzeit in Elternzeit-Tarifvertrag

Hallo Frau Bader, während meinem Beschäftigungsverbot hat sich mein Arbeitgeber gewechselt. Da die Praxis an ein MVZ verkauft wurde. Dieser hat alles so übernommen wie es war.  Nun bin ich während meiner Elternzeit für 15 Stunden Teilzeit am arbeiten. Ich habe erfahren, das alle meine Kolleginnen die neu dazu gekommen sind (meine alten Kollegi...


Elterngeld bei Schwangerschaft in Elternzeit

Liebe Frau Bader,  mein Sohn wurde im März 2022 geboren. Seit April 2023 gehe ich in Elternzeit Teilzeit arbeiten. Jetzt bin ich zum zweiten Mal schwanger. Im Juli soll das Kind kommen. Bis zum Mutterschutz bin ich in Elternzeit. Worauf bezieht sich die Berechnung des Elterngeldes? Ich habe gelesen, dass das Vollzeitgehalt vor der Elternzeit au...


Kurzarbeit (eventuell Teilzeit in Elternzeit) und Elterngeld Plus

Sehr geehrtes Frau RA Bader,  Liebes Community, ich entbinde in ca. 3 Wochen und mein Ehemann würde gern Teilzeit (eventuell in Elternzeit) machen und dabei Elterngeld plus beziehen.  Derzeit arbeitet er Vollzeit (40h - 2200 Euro brutto). Nun wurde bei ihm ab dem 1. März 2024 bis Ende des Jahres 50% Kurzarbeitzeit angeordnet (ca. 1100 Euro ...


Mutterschutz/Elternzeit zweites Kind (aktuell mit Kind 1 in Elternzeit)

Hallo Frau Bader,   ich bin aktuell ganz frisch mit dem 2. Kind schwanger, der ET ist Ende Oktober und der Mutterschutz würde demzufolge Mitte September beginnen.   Mein erstes Kind wird Ende August zwei Jahre alt und bis dahin habe ich Elternzeit beantragt. Es stand für mich allerdings sehr schnell fest, dass ich 3 Jahre zuhause bl...


Arbeitszeiten Teilzeit in Elternzeit

Liebe Frau Bader, Ich habe mit Beginn des 16. Lebensmonats meines Kindes begonnen für 30 Std. TZ in Elternzeit zu arbeiten. Elterngeld bekomme ich keins mehr (aber mein Mann). Im Familienportal des Ministeriums finde ich: Während der Elternzeit dürfen Sie bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Dabei kommt es nicht auf die einzelne Woche an, s...


Schwanger in Elternzeit

Guten Tag, mein Sohn ist geboren am 9.8.23 und Elterngeld beziehe ich für ein Jahr. Allerdings bin ich in Elternzeit bis Januar 2025. mein Mann und ich möchten jetzt noch ein Kind bekommen. Wie verrechnet sich das Elterngeld wenn ich dieses Jahr noch entbinde sprich November oder Dezember ? Könnten Sie mir das beantworten. 


Teilzeit in Elternzeit, während Partner Elternzeit + Elterngeld bezieht

Guten Tag Frau Bader,   Mein Baby hat E.T. mitte Juli 2024. Nun möchte ich 7 Monate in Elternzeit gehen, dann 7 Monate mein Mann. Davon werden wir einen Monat gemeinsam machen.  1)Zählen die Elternzeitmonate vom 1.-31. Oder Tag der Geburt auf den Folgemonat?   Dann möchte ich nach meinen 7 Monaten Teilzeit in Elternzeit machen, f...


Kann ich die Arbeitszeiten bei Teilzeit in Elternzeit reduzieren?

Hallo,  ich arbeite seit 01.01. als Teilzeit in Elternzeit in einer Zahnarztpraxis. (Die Elternzeit geht noch bis zum 23.10.) Mein Arbeitgeber hatte mir einen Arbeitszeit bis 12:30 Uhr vorgeschlagen. Jetzt hat sich aber nach den ersten paar Wochen herausgestellt, dass ich die Arbeitszeit nur bis maximal 12:15 Uhr leisten kann, um meinen S...


Ablehnung teilzeit in elternzeit 9

Guten Tag    Ich arbeite in einem großen Konzern und hatte vor Geburt meiner zwillinge mit meinem Chef abgemacht in teilzeit diesen Sommer zurück zukommen. Elternzeit geht bis Mai 26. Mein schriftlicher Antrag auf teilzeit in elternzeit mit 25h wöchentlich wurde nun betriebsbedingt abgelehnt. Ich bin mit dem BR dran. Könnte mir auch eine ...