Sehr geehrte Frau Bader,
kurz zu meiner Vorgeschichte, ich bin 28 Jahre alt, MFA und erwarte im Juli (voraussichtlicher ET= 14.7.16) mein erstes Kind.
Mein Problem ist, dass mich mein AG nach der Elternzeit nicht mehr beschäftigen will, da ich seit Feb. 2016 wegen Mobbing am Arbeitsplatz ein BV von meinem Gyn bekommen habe. Ich habe auch versucht mit ihm darüber zu reden, aber er will mich einfach nach der Elternzeit nicht mehr einstellen. Muss er ja auch nicht, weil wir weniger als 15 Mitarbeiter sind etc.
Ich will ja auch nicht mehr hin, weil ich es eh nicht mehr dort ausgehalten hätte. Ich weiß jetzt nur nicht, wie ich am besten die Elternzeit bei ihm beantragen soll. Meine Überlegung wäre gewesen, dass ich 3 Jahre beantrage und ihm dann wenn ich eine neue Arbeit gefunden habe mit einer 4-Wochen-Frist kündige. Ich wollte nämlich schon 2 Jahre (Elterngeld plus) zuhause bleiben, ggf. nach 1.5 Jahren oder früher, wenn ich wieder eine Arbeit gefunden habe, langsam wieder anfangen zu arbeiten. Mein Problem ist jetzt nur, wenn ich 2 Jahre beantrage, ich aber in dieser keine Arbeit bekomme, dann muss ich zum Ende der Elternzeit ja eine 3-monatige Kündigungsfrist einhalten. Ansonsten habe ich ja während der Elternzeit eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Deshalb wollte ich mir einen Puffer schaffen, damit ich mir in Ruhe eine neue Stelle als MFA suchen kann.
Ich will ihm auch nicht einfach kündigen, wenn ich keine neue Stelle habe, da ich ja sonst eine Sperre vom Arbeitsamt bekomme. Mich wurmt das jetzt schon seit einiger Zeit.
Mir steht auch noch ein Resturlaub von 21 Tagen zu, muss mir den mein Chef bei der Kündigung auszahlen oder wie muss ich da vorgehen?
Vielleicht könnten Sie mir da bei diesen beiden Problemen helfen?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
von
funny87bayern
am 27.05.2016, 14:54
Antwort auf:
Antrag Elternzeit beim AG
Hallo,
Ihnen bleibt nur, die EZ auszukosten und dann eben zu kündigen. Mit der Sperre müssen Sie rechnen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.05.2016
Antwort auf:
Antrag Elternzeit beim AG
Deine Überlegungen 3 Jahre zu nehmen sind gut. Würde ich genauso machen. Wenn weitere Kinderwunsch, dann erst Recht. Zumal Du, wenn Du 3 Jahre nimmst, in diesen 3 Jahren auch krankenversichert bist. Würdest Du weniger nehmen und dann klappt es nicht mit einem neuen Job, Du hast aber gekündigt, müsstest du da wegen Krankenversicherung schauen. So hast Du das Problem nicht. Und, kleiner Tipp, einen Aufhebungsvertrag kann man immer machen. dann muss man sich nicht an die Kündigungsfristen halten - sollte deinem Chef dann ja entgegen kommen.
Noch ein Tipp, Du darfst innerhalb der Elternzeit auch Teilzeit arbeiten bis zu 30 Std. Mit Zustimmung des AG auch woanders. Klar, nicht bei der Konkurrenz, aber sollte das eine Überlegung werden, würde ich da schauen. Der AG muss schon wichtige Gründe anbringen warum er dir das verweigert - erst Recht wenn er dich ja nicht mehr beschäftigen will. Würde ihm dann ja auch entgegen kommen. Und du könntest schauen ob der neuen Job besser ist. Sobald das erste Jahr Elterngeld durch ist, ist der verdienst auch egal. Auch ist es egal ob Du dir das Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lässt oder über zwei. In deinem Fall hätte das nicht wirklich Mehrwert es über 2 Jahre zu machen. Krankenversichert bist du ja solange du in EZ bist und arbeiten willst Du im ersten Jahr ja auch nicht.
Dein jetziger AG kann dich aber frühstens am ersten Arbeitstag nach der EZ kündigen - ob es ihm passt oder nicht. Außer er schließt und bekommt dann eine Sondergenehmigung.
Und ja, den Resturlaub muss dein Chef dir spätestens nach der Kündigung auszahlen.
Mitglied inaktiv - 27.05.2016, 17:11
Antwort auf:
Antrag Elternzeit beim AG
Vielen lieben dank für eure antworten :)
von
funny87bayern
am 31.05.2016, 13:04