Sehr geehrte Frau Bader, 1.ist es sinnvoller die Anträge auf Elterneit und auf TZ während der EZ einzeln oder gemeinsam abugeben? 2.Würde es rechtlich gesehen bei einer getrennten Abgabe ausreichen, dem Arbeitgeber mitzuteilen, dass man nach einer bestimmten Zeit während der EZ TZ arbeiten möchte oder kann man das im Antrag auf EZ bereits erwähnen, den genauen Termin und die genaue Stundenzahl dann aber erst fristgerecht 7 Wochen vorher einreichen? Wäre man dann dagagen geschützt, dass füpr die volle EZ eine VZ-Vertretung eingestellt wird und man die TZ nicht genehmigt bekommt? 3. Kann man die Verteilung der TZ bzw die Stundenzahl nach Einreichung noch ändern, z.B. wenn man nur u bestimmten Zeiten einen Betreuungsplat bekommen hat? Danke.
von Kunderella am 25.03.2011, 14:36