Guten Tag Fr. Bader, rein interessenhalber würde mich folgendes interessieren, dürfen die Ämter eine Unterschrift des Kindsvaters verlangen, wenn dieser gar nicht in der Geburtsurkunde eingetragen ist? Hintergrund ist derm sowohl für den Elterngeldantrag, als auch für den Kindergeldantrag mußte ich jetzt die Unterschrift des Vaters nachreichen. Wir leben zwar zusammen, aber wegen fehlender Vaterschaftsanerkennung bin nur ich in der Geburtsurkunde eingetragen. Behördlich ist der Vater also gar nicht erfaßt. Ehrlich gesagt frge ich mich so langsam, schauen die Beamten sich überhaupt die Anträge und beigefügten Unterlagen an (Blick in die Geburtsurkunde hätte den fehlenden Vater ja offenbart) oder arbeiten die einfach sturr das Prozedere ab. Und wie sidn da meien Rechte überhaupt? Muß ich das? Für mich ist die Unterschrift zwar kein Problem, ist nur immer eien zeitliche Verzögerung, aber trotzdem. Vielen Dank schon einmal für ihe Mühe
Mitglied inaktiv - 06.09.2012, 17:28