Anträge Mutterschutz, Mutterschaftsgeld und Elterngeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anträge Mutterschutz, Mutterschaftsgeld und Elterngeld

Liebe Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen. Als deutsche Staatsbürgerin türkischer Herkunft habe ich letztes Jahr im Mai in der Türkei geheiratet und in der Heiratsurkunde steht der Familienname meines Mannes. Aber in meinen persönlichen Dokumenten wie Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde, Arbeitsvertrag, Versicherungskarte, Einkommensnachweise etc. steht mein Mädchenname, den habe ich behalten. Nun werde ich voraussichtlich Ende August unseren Nachwuchs bekommen und muss vorher Anträge wie Mutterschutz, Mutterschaftsgeld und Elterngeld (die sind mir jetzt aktuell bekannt) ausfüllen. Wird es hier Probleme mit meinem Mädchennamen geben? Denn unser Sohn soll den Familiennamen des Vaters erhalten. Ich möchte der Gefahr entrinnen, dass meine Anträge abgelehnt werden, aufgrund der Tatsache, dass ich im Heiratsbuch anders heiße, als auf meinem Personalausweis. Ich hoffe Sie haben Zeit für meine Fragen und würde mich sehr freuen, wenn Sie mir antworten würden. Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Beste Grüße

von pamuk77 am 19.06.2013, 13:19



Antwort auf: Anträge Mutterschutz, Mutterschaftsgeld und Elterngeld

Hallo, Die Ehe wird ja im dt. Standesamt anerkannt worden sein. In den Papieren stht der Familienname. Der gilt in D. Und so müssen Sie sich auch nennen. Wenn Sie Ihren Namen behalten haben u der Name des KV der Familienname ist, muss so auch das Kind heißen. Ich habe auch im Ausland geheiratet u habe das hier eintargen lassen - es gab bei den Nachnamen der Kinder keinerlei Probleme. Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.06.2013



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