Frage: Ansprüche nach Trennung

Guten Morgen, ich habe mich von meinem Lebensgefährten getrennt. Er hat in die Renovierung meiner Eigentumswohnung ca 25000 Euro investiert, dafür aber keine Miete, Nebenkosten, Telefon usw bezahlt, lediglich den wöchentlichen Einkauf. Wie viel von dem Geld kann er jetzt zurück verlangen? Danke schon mal Mony

von Mony am 19.11.2015, 09:17



Antwort auf: Ansprüche nach Trennung

RUB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.11.2015



Antwort auf: Ansprüche nach Trennung

Hallo Das hat nix mit Familienrecht zu tun.

von Sternenschnuppe am 19.11.2015, 09:23



Antwort auf: Ansprüche nach Trennung

Was heißt das?

von Mony am 19.11.2015, 10:05



Antwort auf: Ansprüche nach Trennung

Hier die Hinweise : Wir bitten Sie, die folgenden Punkte zu beachten: 1. GANZ WICHTIG: Es sind nur Antworten auf Fragen allgemeiner Art möglich! Auf Einzelfälle bezogene Fragen, wie z.B. "Ich bin 36jährige Angestellte nach Tarif BAT 6a, bekomme mein zweites Kind im Juli und möchte gerne wissen..." können aus rechtlichen Gründen in diesem Forum leider nicht beantwortet werden. 2. Wenn Sie eine Frage haben, kontrollieren Sie bitte erst über die Suchanfrage, ob Ihre Frage nicht schon einmal gestellt wurde. Meist sind bereits Antworten vorhanden und Sie bekommen außerdem noch zusätzliche Informationen. 3. Bitte denken Sie daran, dass es in diesem Forum um Fragen "Rund-ums-Baby" geht, also z.B. um Fragen zum Mutterschutz. Fragen wie z.B. "Wir tun bei einem Wasserschäden im Keller?" können an dieser Stelle nicht beantwortet werden. 4. Bitte haben Sie etwas Geduld. Frau Bader kann nicht ständig online sein und hat auch andere Verpflichtungen. Es werden aber alle Fragen beantwortet, auch wenn manchmal etwas Zeit verstreicht. Danke für Ihr Verständnis.

von Sternenschnuppe am 19.11.2015, 10:36



Antwort auf: Ansprüche nach Trennung

Kann ja alles sein - aber unterm Strich geht es dann um die Die Existenz meiner Tochter und mir. Und das ist Familie. Ich will ja auch keine wasserdichte Rechtsberatung. Ich will nur wissen, wo die Richtung hingehen könnte

von Mony am 19.11.2015, 10:52



Antwort auf: Ansprüche nach Trennung

ich finde, daß das schon familienrecht ist, würde mir aber trotzdem einen anwalt nehmen, bzw darauf warten, was der mann macht.

Mitglied inaktiv - 19.11.2015, 11:06



Antwort auf: Ansprüche nach Trennung

Gehst Du in einem Erbschaftsstreit auch zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht? Frau Bader macht das hier ehrenamtlich ausschliesslich für Familienrecht. Dies steht in den Hinweisen ausdrücklich. Was daran ist nicht zu verstehen?

von Sternenschnuppe am 19.11.2015, 11:09



Antwort auf: Ansprüche nach Trennung

Ähnliche Fragen sind hier von ihr schon beantwortet worden. Ganz ehrlich. Entweder tut sie es oder nicht. Mir fehlt im Moment echt die Kraft über solche Dinge auch noch zu diskutieren. Wenn du meinst hier Forumswächter sein zu müssen tu das. Aber ich kann echt nicht solche Diskussionen auch noch führen.

von Mony am 19.11.2015, 11:31



Antwort auf: Ansprüche nach Trennung

denn so eine larifarie-Auskunft, da kannst du sie später drauf festnageln und sie muss Schadendersatz zahlen. "Kann ja alles sein - aber unterm Strich geht es dann um die Die Existenz meiner Tochter und mir. Und das ist Familie. Ich will ja auch keine wasserdichte Rechtsberatung. Ich will nur wissen, wo die Richtung hingehen könnte"

von ALF0709 am 19.11.2015, 11:42



Antwort auf: Ansprüche nach Trennung

ärgere dich nicht, ich halte frau bader durchaus für fähig, dir selbst eine antwort zu geben. und dann wäre ich auch gespannt darauf, in welches rechtsgebiet dein anliegen fällt.... was alf geschrieben hat, verstehe ich aber auch nicht.

Mitglied inaktiv - 19.11.2015, 14:51



Antwort auf: Ansprüche nach Trennung

Naja, Familienrecht ist das nicht wirklich. Familienrecht bedeutet Umgang, Mutterschutz, Versicherungsfall wenn das Kind was anstellt usw. Die Frage geht wohl eher in eine andere Richtung. Das ihr ein Kind habt, oder auch nicht, hat mit dem haus an sich nicht zu dem und dem finanziellen Aspekt. Aber sei es drum, Fr. Bader wird schon schauen. Ich persönlich würde ihm die Hälfte wiedergeben, immerhin hast Du die Wertsteigerung von der Du alleine in Zukunft profitieren würde. Die andere Hälfte würde ich als Unkosten wegen gesparter Miete, Nebenkosten usw sehen. Zudem, wenn er den Einkauf gezahlt hat, hast Du da ja im Gegenzug auch von profitiert, sonst hättest du die ja auch hälftig zahlen müssen. IMO gleicht sich wöchentlicher Einkauf mit Kosten wie Versicherung, Telefon usw durchaus etwas aus. Aber ist wie gesagt meine persönliche Meinung. Muss aber auch sagen, bei solchen Summen würde ich sowas schon im Vorfeld wo regeln lassen für den Fall der Fälle. Spart den Stress wenn es dann wirklich zur Trennung kommt.

Mitglied inaktiv - 19.11.2015, 17:41



Antwort auf: Ansprüche nach Trennung

aha, welchen fachanwalt würdest du denn bei einer trennung/scheidung aufsuchen??? ich habe mir einen fachanwalt für familienrecht genommen, er hat mich nicht weggeschickt. und wir hatten nicht mal gemeinsame kinder..... krude definition....umgang, mutterschutz....

Mitglied inaktiv - 19.11.2015, 18:38



Antwort auf: Ansprüche nach Trennung

Ich bin keine RA, aber nach meiner Laienmeinung hat er überhaupt keine rechtlich einklagbaren Ansprüche, wenn er nicht im Grundbuch mit eingetragen ist. Ihr seid nicht verheiratet, somit auch keine Zugewinngemeinschaft, wo er einen Teil des Geldes hätte zurückbekommen können. Ich denke, rechtlich schaut es da für ihn schlecht aus und er ist von Deinem guten Willen abhängig, ob und wieviel Du ihm zurückgibst.

von emilie.d. am 19.11.2015, 18:58



Antwort auf: Ansprüche nach Trennung

deswegen schrieb ich auch, erst mal abwarten, was der mann macht, nämlich ob er nur blöd daherredet oder ob er nägel mit kopf macht und seinen vermeintlichen anspruch überhaupt einfordert. (dann könnte sie ggf auch damit kontern, daß er wahrscheinlich keinen kindesunterhalt gezahlt hat....)

Mitglied inaktiv - 19.11.2015, 19:04



Antwort auf: Ansprüche nach Trennung

Der Unterschied ist der, das das Forum hier RuB heißt, und IMO Fr. Bader bisher immer nur Fragen rund ums Kind/Familie beantwortet hat. Hier geht es um die Trennung zweier Erwachsenen und wie mögliche finanzielle Aspekte bezüglich einer Immobilie geregelt werden. Von einem Kind ist nicht einmal die Rede.

Mitglied inaktiv - 19.11.2015, 21:01



Antwort auf: Ansprüche nach Trennung

mony erwähnt aber die existenz der tochter und sternenschnuppe schreibt explizit von familienrecht. in welches rechtsgebiet würdest du den monyfall denn einordnen? man kann die rechtsgebiete googlen, ich habe so auf anhieb nichts gefunden, vielleicht kannst du mir ja auf die sprünge helfen? so ein wasserschaden ist das ja nicht.....

Mitglied inaktiv - 20.11.2015, 08:25



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