Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell noch (bis August 2016) bei meinem alten Arbeitgeber in Elternzeit. Arbeite allerdings bereits seit Juni 2014 auf Minijob Basis in einem anderen betrieb. Bei dem alten Arbeitgeber hatte ich bereits in der 1. ss Probleme mit den Vorgesetzten (sehr schwere Sachen heben, viel Stress etc.) Weshalb ich nur ungern wieder schwanger dort arbeiten möchte. Mein 1. Kind *21.08.2013 2. Kind 11. November 2016 Meine Frage ist daher welche Ansprüche habe ich gegenüber meinem alten Arbeitgeber. Und wird mein neues Elterngeld aus dem Minijob verrechnet oder aus meinem ehemaligen Vollzeit Lohn? Wenn ich meine alte Arbeitsstelle nicht dauerhaft behalten möchte entstehen mir Nachteile wenn ich diesen jetzt kündige ? Was passiert wenn mein Arzt mich für die Zeit zwischen Ablauf der Elternzeit und Mutterschutz des 2. krank schreibt? Mit freundlichen Grüßen und bereits schonmal vielen Dank für die Antwort.
von Bali am 11.03.2016, 13:40