Frage: Anspruch

Hallo Frau Bader, besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder auf Abfindung nach drei Jahren Elternzeit ? Betriebszugehörigkeit 17 Jahre. Vielen herzlichen Dank!

von Kiki04 am 28.09.2016, 20:54



Antwort auf: Anspruch

Hallo, wenn Sie gekündigt haben, werden Sie keine Abfindung erhalten und sind gesperrt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.09.2016



Antwort auf: Anspruch

Wer kündigt denn wem?

von Sternenschnuppe am 28.09.2016, 21:08



Antwort auf: Anspruch

Und warum ?

von Sternenschnuppe am 28.09.2016, 21:08



Antwort auf: Anspruch

Der Arbeitgeber hat mich dermassen unter Druck gesetzt dass ich daraufhin gekündigt habe...

von Kiki04 am 28.09.2016, 21:28



Antwort auf: Anspruch

Sofern es keine arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Regelung dazu gibt, ist das reine Verhandlungssache.

von Pamo am 29.09.2016, 06:07



Antwort auf: Anspruch

Anspruch auf Abfindung NEIN. Arbeitslosengeld wird es wahrscheinlich erstmal eine Sperre geben, da du gekündigt hast.

von chrissicat am 29.09.2016, 07:42



Antwort auf: Anspruch

Nein, dann gibt es keine Abfindung. Und wie schon gesagt eine Sperre von ich meine 3 Monaten beim Arbeitsamt wegen Eigenkündigung. Bist Du verheiratet ? Ab Ende des Vertrages musst Du sonst Deine Krankenkasse selbst bezahlen bis das ALG1 greift.

von Sternenschnuppe am 29.09.2016, 08:03



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