Hallo Frau Bader, ich arbeite seit kurzem Teilzeit (30 Wochenstunden) im zweiten Elternzeitjahr für mein zweites Kind bei meinem alten Arbeitgeber (bin seit 10 Jahre dort eingestellt). Allerdings gibt es wesentliche Unterschiede zum letzten Mal: ich habe gar keinen Arbeitstisch da in der Zwischenzeit noch jemand eingestellt wurde, ich darf nicht mehr auf meinem TG-Stellplatz parken, aber was mich am meisten stört, ist dass mir Aufgaben zugeteilt werden, die viel unter meinen Qualifikationen liegen, werde von meiner Chefin über wichtige Themen auch nicht informiert Ich habe das Gefühl, sie möchte mich dazu bringen, selber zu kündigen, da der Bilanzbuchhalter der als Ersatz für mich 2011 befristet auf 2 Jahre eingestellt wurde, nun seit 2013 einen unbefristeten Vertrag hat, und es somit meine Stelle gar nicht mehr gibt. Sie selber wurde zeitnah zum Bilanzbuchhalter eingestellt. Laut Gesetz habe ich allerdings Anspruch auf vergleichbare Aufgaben in der Elternzeit, richtig? Ab 2014 möchte ich wieder Vollzeit arbeiten, und habe es meiner Chefin auch mitgeteilt. In meinem jetzigen Teilzeitvertrag steht geschrieben, dass mit dessen Ablauf der alte ruhende Vertrag wieder in Kraft tritt: d.h. ich habe dann wieder Anspruch auf meine alte Position/aufgaben inkl. Personalverantwortung, stimmt es? Wie kann ich am besten vorgehen: sollte ich sie direkt diesbezüglich ansprechen oder die Personalabteilung? Was würden Sie empfehlen? Vielen herzlichen Dank für Ihren Rat und Ihre Hilfe.
von julicz13 am 21.05.2014, 10:56