Guten tag,
Im september 2011 wurde mein befristeter arbeitsvertrag aufgeloest. Im ojt. 2011 habe ich meine zweite tochter geboren. Habe das elterngeld auf zwei jahre gesplittet. Jetzt bin ich wieder schwanger und et waere nun im mai. Ich beziehe ja nun noch elterngeld. Da ist jetzt meine frage ob ich anspruch auf mutterschaftsgeld habe.
Vielen dank
von
sunny19
am 11.01.2013, 11:39
Antwort auf:
anspruch auf mutterschaftsgeld?
Hallo,
ohne Arbeitsvertrag nur unter www.mutterschaftsgeld.de
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.01.2013
Antwort auf:
anspruch auf mutterschaftsgeld?
Elterngeld bezieht man generell nur maximal 12 Monate (14 bei Alleinerziehenden) in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes.
Wenn Du das Elterngeld gesplittet hast, dann wird es nur länger ausgezahlt. Bezogen hast Du es schon komplett.
Zu Deiner eigentlichen Frage: Wenn Du keine Arbeit hast (da der Vertrag ja ausgelaufen ist), dann hast Du auch keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 11.01.2013, 11:44