Anspruch auf gleiche Stundenzahl nach Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch auf gleiche Stundenzahl nach Elternzeit

Hallo Frau Bader! Ich habe nach Beendigung meiner ersten Elternzeit (2Jahre) wieder angefangen in Teilzeit (15 Stunden in der Woche, 2 Jahre lang) zu arbeiten. Ich würden nun gerne nach Beendigung der zweiten Elternzeit (3 Jahre) wieder 15 Stunden in der Woche arbeiten. Der Arbeitgeber möchte nun aber, dass ich mindestens 20 Stunden in der Woche arbeite. Habe ich Anpruch darauf, weiterhin 15 Stunden in der Woche zu arbeiten? Vielen Dank!

von nicole888 am 27.10.2014, 12:23



Antwort auf: Anspruch auf gleiche Stundenzahl nach Elternzeit

Hallo, wenn Ihr AG keine betriebl. Gründe nennen kann, stehen Ihnen 15 Std zu. Wenn der Tz-vertrag noch gilt (und nicht auf die erste EZ befristet war) sowieso. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.10.2014



Antwort auf: Anspruch auf gleiche Stundenzahl nach Elternzeit

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von peekaboo am 27.10.2014, 12:37



Antwort auf: Anspruch auf gleiche Stundenzahl nach Elternzeit

Im original Arbeitsvertrag stehen 40 Stunden. Habe aber nach Beendigung der ersten Elternzeit einen Nachtrag zum Arbeitsvertrag bekommen, in dem steht, dass meine Arbeitszeit ab sofort 15 Wochenstunden beträgt.

von nicole888 am 27.10.2014, 18:18



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