Lieber Frau Bader, ich habe einen zweijährigen Sohn, der Anfang Oktober drei Jahre alt wird. Damit ist Normalerweise die Elternzeit zu Ende. Sehr gerne möchte ich im September aber wieder als Lehrerin an der Grundschule arbeiten und mit 20 Wochenstunden eine Klassleitung übernehmen. In Bayern beginnt das Schuljahr ja im September und daher ist dies für die Schüler auch sinnvoll, wenn die Lehrerin der Klasse zu Schuljahresbeginn anwesend ist. Daher brauchen wir für Benjamin einen Kindergartenplatz ab September, da Schulanfang am 10.9. ist und er sich so vorher noch eine Woche gut eingewöhnen könnte. Mein Mann ist selbstständig und hat 4 Angestellte, so dass er zu dieser Jahreszeit (Landschaftsgärtner) auch nicht ohne weiteres das Kind betreuen kann, sollte es im September noch keinen Platz erhalten. Hätte man also in unserem Falle rechtliche Möglichkeiten, falls die Gemeinde uns erst ab Oktober einen Platz zusagen würde? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Mit freundlichen Grüßen Carla Eigner
Mitglied inaktiv - 29.03.2012, 23:24