Frage: Anspruch auf Zuschüsse

Hallo. Unsere Tochter wird im Mai 2. Seit April bekomme ich kein Elterngeld mehr. Arbeiten kann ich noch nicht da wir frühestens im August einen Kindergartenplatz bekommen. Haben wir Anspruch auf irgendwelche sozialLeistungen oder Zuschüsse? Wenn ja unter welchen Voraussetzungen?

von melanie84 am 03.04.2013, 06:53



Antwort auf: Anspruch auf Zuschüsse

Hallo, je nach Einkommen des KV evtl. Wohngeld o H IV Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.04.2013



Antwort auf: Anspruch auf Zuschüsse

voraussetzung ist, daß ihr innerhalb eurer bedarfsgemeinschaft einkommensgrenzen nicht überschreitet. dann könnt ihr ggf wohngeld oder alg2 beantragen. http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/ALG2rechner.php oder http://www.wohngeld.org/wohngeldrechner.html

Mitglied inaktiv - 03.04.2013, 08:48



Antwort auf: Anspruch auf Zuschüsse

Wenn Du mit dem Vater zusammen wohnst, dann würde ich für diese Zeit Wohngeld und Kindergeldzuschlag beantragen. Vordrucke gibt es online zum Ausdrucken und einen Onlinerechner auch.

von Sternenschnuppe am 03.04.2013, 09:08



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