Anspruch auf Wohngeld nach Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch auf Wohngeld nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich noch in Elternzeit, wobei der Bezug meines Elterngeldes ausgelaufen ist. Zur Zeit erhalte ich ausschließlich Kindergeld und Betreuungsgeld 150 €. Leider warte ich noch immer auf einen Kitaplatz. Ich habe zwar versucht, vom Elterngeld einiges zurückzulegen für diese Phase, wollte aber dennoch fragen, ob es möglich ist, Wohngeld zu beantragen zur Überbrückung. Oder gibt es eine Höchstgrenze für Sparguthaben. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

von Mrylui am 24.04.2015, 12:16



Antwort auf: Anspruch auf Wohngeld nach Elternzeit

Hallo, Frage schon beantwortet? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.04.2015



Antwort auf: Anspruch auf Wohngeld nach Elternzeit

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von peekaboo am 24.04.2015, 12:34



Antwort auf: Anspruch auf Wohngeld nach Elternzeit

Danke, peekaboo, für die Information. Vielleicht sollte ich sagen, dass der kindsvater nicht existiert. Ich bin Alleinerziehend. MfG

von Mrylui am 24.04.2015, 19:21



Antwort auf: Anspruch auf Wohngeld nach Elternzeit

Und wie bist du schwanger geworden? Irgendwer wird das Kind ja wohl gezeugt haben - das ist der Kindsvater. Ob man da Alleinerziehend ist, ist völlig einerlei. Das nimmt den Kindsvater nicht aus der Pflicht. Und dir gegenüber ist er auch unterhaltspflichtig bis das Kind mindestens 3 Jahre alt ist. Kann der Kindsvater nicht zahlen, oder will nicht, dann kannst du Unterhaltsvorschuss für das Kind beantragen. Dafür muss aber ein Vater bekannt sein. ist dieser unbekannt, gibt es kein Geld. da dieser "Zustand" als Eigenverschuldung der Mutter gilt. beantragst du Hartz4, wird, solange zumindestens theoretisch Anspruch auf Unterhaltsvorschuß besteht, dieser auch beim Hartz4 abgezogen. Das verringert sich also auch. Wegen Wohngeld, das muss du mit dem Amt abklären. ist halt auch abhängig davon was bei euch so miettechnisch bezahlt wird ob es da was gibt. Ebenso klären lassen, ob Anspruch auf erhöhtes Kindergeld besteht. Auch das kann sein. Also am besten beide Anträge ausfüllen, und schauen was passiert. Und wegen Kitaplatz, Du hast einen Rechtsanspruch auf einen BETREUUNGS-platz ab dem 1ten Geburtstag. Gibt es keinen Kitaplatz, dann muss die Gemeinde dir eine Alternative, zB eine Tagesmutter, zur Verfügung stellen. darauf solltest du pochen. Als Alleinerziehende musst du da zudem bei der Plätzevergabe wohl bevorzugt werden. Also unbedingt ans Amt wenden und da auch mal Druck machen. mitunter reicht der nette Hinweiß, das man den Anspruch notfalls auch gerichtlich durchsetzen läßt. bedenke aber, du hast keinen Anspruch auf einen Platz in der Wunsch-Kita.

Mitglied inaktiv - 24.04.2015, 21:00



Antwort auf: Anspruch auf Wohngeld nach Elternzeit

Herzlichen Dank, Danyshope, für deine ausführliche Antwort. Du hast mir auch gleich noch die Kitafrage beantwortet. Das ist auch zur Zeit ein weiteres Problem. Bin leider nicht so geschickt im "Druck machen", aber ich werde es versuchen. Tatsächlich existiert fern aller Polemik ein Kindsvater, der nicht zahlt und im Ausland wohnt

von Mrylui am 24.04.2015, 22:01



Antwort auf: Anspruch auf Wohngeld nach Elternzeit

Dann kannst Du Unterhaltsvorschuss beantragen beim Jugendamt. Richte eine Beistandschaft ein, die kümmern sich um die finanziellen Interessen des Kindes. Ansonsten Wohngeld oder H4.

von Sternenschnuppe am 25.04.2015, 10:29



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