Hallo, mein Sohn kam Sept. 12 auf die Welt. ich habe während der Elternzeit in dem ersten Jahr 15 Stunden pro Woche gearbeitet. Danach habe ich meine Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängert und 25 Stunden pro Woche gearbeitet. Jetzt würde ich gerne die Elternzeit noch um ein weiteres Jahr verlängern ohne den Anspruch auf Vollzeit zu verlieren. Als ich meinen Wunsch auf 30 Stunden pro Woche geäußert habe, hieß es: mal sehen...und unser Jurist, der dabei war, als meine Leiterin sagte, dass ich Anspruch auf Vollzeit habe: ja, aber nur nach zwei Jahren. Ist das denn wahr? Elternzeit kann man doch 3 Jahre nehmen. Wenn ich jetzt Elternzeit verlängere und auf 30 Stunden pro Woche aufstocke (oder wenn nicht genehmigt, dann nicht), verliere ich dann den Anspruch auf Vollzeit nach diesen drei Jahren? Bitte um Hilfe, denn ich müsste umgehend den Antrag stellen und weiß nicht so recht wie ich es machen soll. Vielen Dank im Voraus.
von malinka76 am 06.07.2014, 22:01