Anspruch auf Vollzeit nach 3 Jahren Elternzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch auf Vollzeit nach 3 Jahren Elternzeit?

Hallo, mein Sohn kam Sept. 12 auf die Welt. ich habe während der Elternzeit in dem ersten Jahr 15 Stunden pro Woche gearbeitet. Danach habe ich meine Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängert und 25 Stunden pro Woche gearbeitet. Jetzt würde ich gerne die Elternzeit noch um ein weiteres Jahr verlängern ohne den Anspruch auf Vollzeit zu verlieren. Als ich meinen Wunsch auf 30 Stunden pro Woche geäußert habe, hieß es: mal sehen...und unser Jurist, der dabei war, als meine Leiterin sagte, dass ich Anspruch auf Vollzeit habe: ja, aber nur nach zwei Jahren. Ist das denn wahr? Elternzeit kann man doch 3 Jahre nehmen. Wenn ich jetzt Elternzeit verlängere und auf 30 Stunden pro Woche aufstocke (oder wenn nicht genehmigt, dann nicht), verliere ich dann den Anspruch auf Vollzeit nach diesen drei Jahren? Bitte um Hilfe, denn ich müsste umgehend den Antrag stellen und weiß nicht so recht wie ich es machen soll. Vielen Dank im Voraus.

von malinka76 am 06.07.2014, 22:01



Antwort auf: Anspruch auf Vollzeit nach 3 Jahren Elternzeit?

Hallo, Sie können bis zu 3 Jahren EZ nehmen, ob Sie jetzt aber wieder einen Anspruch auf Erhöhung haben, halte ich für fragwürdig. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.07.2014



Antwort auf: Anspruch auf Vollzeit nach 3 Jahren Elternzeit?

Der Jurist hat sein Fachgebiet aber woanders... Wenn du die Verlängerung deiner Elternzeit genehmigt bekommst und darin auch die Teilzeit von 30 Std, dann hast du selbstverständlich nach Ende der Elternzeit noch deinen Anspruch auf deinen Vollzeitjob. Den hättest du sogar, würdest du jetzt (oder im nächsten Jahr) schwanger und würdest direkt von der Elternzeit für Kind 1 in die Elternzeit für Kind 2 mit weiteren 3 Jahren gehen! Wichtig ist dabei: Teilzeit IN Elternzeit. Schlecht: Teilzeit OHNE Elternzeit Gruß Sabine

von SumSum076 am 07.07.2014, 12:13



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