Hallo Frau Bader, ich stehe kurz vor der Rückkehr in meinen Beruf. Ich habe schon des Öfteren hier gelesen, dass ich durch mein Berufsverbot in der Schwangerschaft ein Anrecht auf den monatlichen Urlaub habe, der in dieser Zeit normalerweise angefallen wäre, Ich hoffe das stimmt so. Jetzt habe ich aber zusätzlich noch eine Frage: ich habe während des Berufsverbots und der Elternzeit eine Fortbildung gemacht (alle 3 Monate 4 Tage) also 6x 4 Tage. Im Arbeitsvertrag steht, dass ich für Fortbildungen freigestellt bin. Habe ich für diese Tage auch einen Anspruch auf Urlaub/Freizeitausgleich o.ä. ? Vielen Dank Liebe Grüße Alina
von alina879 am 10.07.2015, 11:53