Hallo, Ich bin letztes Jahr im April Schwanger geworden und habe als Erzieherin ein sofortiges BV von meinem Arbeitgeber in der 7 Woche erhalten. Da wir auf Grund unsere Schließungszeiten den Urlaub für die Sommerferien schon Anfang des Jahres einreichen mussten, hatte ich also schon 15 Tage eingereichten und auch genehmigten Urlaub. Diesen habe ich allerdings ja auf Grund meines Beschäftigungsverbots garnicht in Anspruch genommen. Jetzt wurde mir von meinem Arbeitgeber gesagt, das dieser Urlaub als genommen zählt. Ist das richtig? Mfg N.Siebachmeier
von nicoleS1504 am 08.11.2012, 15:38