Hallo
mein Mann will sich trennen. Nun ist meine große Angst, dass ich ohn etwas dastehe. Was steht mir an Trennungs-/nachehelichen/Kindesunterhalt zu (Verdienst M 1700 nett, ich 790 netto, 1 Kind 4 Jahre). Anspruch Wohngeld bei Ersparnissen?
Vielen Dank für die Antwort.
von
jessica74
am 02.06.2012, 14:39
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Anspruch auf Trennungs-/Kindesunterhalt
Hallo,
bitte lesen Sie die Hinweise, Unterhalt kann ich hier nicht berechnen
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.06.2012
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Anspruch auf Trennungs-/Kindesunterhalt
Hallo
Kindesunterhalt wirst du auf jedenfalls bekommen,nach einer Trennung wird er sicher stk 1 bekommen da wird das gehakt niedriger sein ob da Trennungsunterhalt über bleibt kann dir nur ein Anwalt berechnen!!!
Also ab zum Amtsgericht und einen beratungsschein holen den müsstest du bei deinem gehalt bekommen,Abrechnungen von ihm mitnehmen und berechnen lassen.
von
CKEL0410
am 02.06.2012, 15:30
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Anspruch auf Trennungs-/Kindesunterhalt
mei, was wirst du nach der stkl.änderung bekommen an kindesunterhalt? vll 230€? für den trennungsunterhalt bleibt dann nicht mehr viel....
soweit ich weiß, muß man beim wohngeldantrag schon auch ersparnisse angeben. ein bißchen was darf man haben...wieviel steht irgendwo im netz.
Mitglied inaktiv - 03.06.2012, 19:04
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Anspruch auf Trennungs-/Kindesunterhalt
Ich glaub auch das nichts für dich übrig bleibt ,zumal dein Kind 4 Jahre alt ist,ab 3 soll ja jeder versuchen selber für dich aufzukommen,kannst Du im Job vielleicht die stunden erhöhen?
von
CKEL0410
am 03.06.2012, 20:22