Anspruch auf Trennungs-/Kindesunterhalt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch auf Trennungs-/Kindesunterhalt

Hallo mein Mann will sich trennen. Nun ist meine große Angst, dass ich ohn etwas dastehe. Was steht mir an Trennungs-/nachehelichen/Kindesunterhalt zu (Verdienst M 1700 nett, ich 790 netto, 1 Kind 4 Jahre). Anspruch Wohngeld bei Ersparnissen? Vielen Dank für die Antwort.

von jessica74 am 02.06.2012, 14:39



Antwort auf: Anspruch auf Trennungs-/Kindesunterhalt

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise, Unterhalt kann ich hier nicht berechnen Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.06.2012



Antwort auf: Anspruch auf Trennungs-/Kindesunterhalt

Hallo Kindesunterhalt wirst du auf jedenfalls bekommen,nach einer Trennung wird er sicher stk 1 bekommen da wird das gehakt niedriger sein ob da Trennungsunterhalt über bleibt kann dir nur ein Anwalt berechnen!!! Also ab zum Amtsgericht und einen beratungsschein holen den müsstest du bei deinem gehalt bekommen,Abrechnungen von ihm mitnehmen und berechnen lassen.

von CKEL0410 am 02.06.2012, 15:30



Antwort auf: Anspruch auf Trennungs-/Kindesunterhalt

mei, was wirst du nach der stkl.änderung bekommen an kindesunterhalt? vll 230€? für den trennungsunterhalt bleibt dann nicht mehr viel.... soweit ich weiß, muß man beim wohngeldantrag schon auch ersparnisse angeben. ein bißchen was darf man haben...wieviel steht irgendwo im netz.

Mitglied inaktiv - 03.06.2012, 19:04



Antwort auf: Anspruch auf Trennungs-/Kindesunterhalt

Ich glaub auch das nichts für dich übrig bleibt ,zumal dein Kind 4 Jahre alt ist,ab 3 soll ja jeder versuchen selber für dich aufzukommen,kannst Du im Job vielleicht die stunden erhöhen?

von CKEL0410 am 03.06.2012, 20:22



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