Hallo,
habe hier bereits vor ein paar Tagen schon mal geschrieben. Jetzt lese ich eben von Frau Bader, dass ich auf eine Teilzeitstelle Anspruch hätte während der Elternzeit, wenn keine wirtschaftlichen Gründe entgegen sprechen.
Ich hatte meine Frage damals falsch formuliert. Ich möchte die Elternzeit nicht vorzeitig beenden, sondern wollte wieder Teilzeit bei meinem AG einsteigen. Bei ihm habe ich letztes Jahr nur die Elternzeit auf 2 Jahre beantragt. Jetzt möchte ich jedoch wieder Teilzeit einsteigen (da Vollzeit auch nicht geht) und habe bei ihm angefragt für eine Teilzeitstelle.
Aussage: Vielen Dank für die Anfrage. Derzeit und auch in den kommenden Monaten sind keine vakanten Stellen zu besetzen.
Also wirtschaftliche Gründe liegen bei meinem AG wirklich nicht vor. Kann er mir so einfach die Stelle verweigern? Vor allem befürchte ich, dass er mit mir nächstes Jahr genau das gleiche Spiel treibt. Er hat für mich damals eine Frau eingestellt/unbefristet, obwohl ich immer wieder betont habe, dass ich wieder zurück kehren werde.
Ich bin echt enttäuscht über sein Verhalten.
von
Christina1988
am 07.07.2016, 14:50
Antwort auf:
Anspruch auf Teilzeitstelle in der Elternzeit
Hallo,
fordern Sie ihn auf, die WICHTIGEN betrieblichen Gründe mitzuteilen, die die TZ verhindern (wenn er mehr als 15 AN hat).
Mit Fristsetzung.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.07.2016
Antwort auf:
Anspruch auf Teilzeitstelle in der Elternzeit
Bzw. wie soll ich am besten Vorgehen?
von
Christina1988
am 07.07.2016, 14:52
Antwort auf:
Anspruch auf Teilzeitstelle in der Elternzeit
Die Frage wäre WAS !!! genau du beantragt hast.
Wenn Du 2 Jahre Elternzeit gemeldet hast ohne das Du da auf Teilzeit in dieser hingewiesen hat, dann muss Dein AG nicht darauf eingehen. Er musste davon ausgehend as Du 2 Jahre daheim bleiben willst. Woher soll er wissen das Du nach dem Jahr Elterngeld vor hast in Teilzeit innerhalb der Elternzeit zu arbeiten? Was Du machen kannst ist, das Du sagst Du hängst das dritte Jahr Elternzeit dran, dafür benötigst Du dann nicht seien Zustimmung und schaust dann ob er dir eine Teilzeitstelle innerhalb der Elternzeit bieten kann. Oder aber, Du suchst Dir wo eine Teilzeitstelle bei einem anderen AG und arbeitest dort solange wie Du in Elternzeit bist. Das kannst Du ja jetzt auch schon. Deinen eigentlichen AG muss Du dann zwar informieren, da er aber dir ja keine TZ-Stelle bieten kann oder will, kann er dir schwerlich verbieten woanders innerhalb der EZ zu arbeiten. Außer Du arbeitest bei dem direkten Konkurrenten.
Wenn Du 2 Jahre Elternzeit gemeldet hast, dann musst Du ja nach den zwei Jahren in Vollzeit wieder arbeiten. Da kann er dir schwerlich einen Teilzeitjob bei sich verwehren außer es geht eben ablauftechnisch nicht. Dann zu sagen, er hat nichts für dich weil er wen anderes eingestellt hat, das geht nicht. Das ist sein Problem dann, nicht deines.
Mitglied inaktiv - 07.07.2016, 17:46
Antwort auf:
Anspruch auf Teilzeitstelle in der Elternzeit
Vielen Dank für deine Antwort. Ja habe leider nur die Elternzeit beantragt. Jetzt muss ich halt wohl abwarten bis nächstes Jahr. Leider habe ich in dieser Hinsicht (die Teilzeit zu beantragen) geschlafen.
von
Christina1988
am 07.07.2016, 21:36
Antwort auf:
Anspruch auf Teilzeitstelle in der Elternzeit
Du kannst die Zustimmmung anfordern woanders Teilzeit IN Elternzeit zu arbeiten. Dann könntest Du mit der Ablehnung und Nachweis über Kinderbetreuung auch ALG1 IN ELTERNZEIT bekommen.
Und Dir woanders was suchen.
von
Sternenschnuppe
am 07.07.2016, 21:56
Antwort auf:
Anspruch auf Teilzeitstelle in der Elternzeit
Vielen Dank, werden,ich morgen gleich schlau machen
von
Christina1988
am 07.07.2016, 23:26