Seit dem 01.08.2013 haben Kinder ja ab dem 1.vollendetem Lebensjahr Anspruch auf einen KiTa- Platz, bzw. Tagespflege bei einer Tagesmutter (in unserer Stadt in Höhe von 25Std./Wo.). Hat man denn ab dem 1. Geburtstag des Kindes auch einen Anspruch auf 25 Std. Betreuung, wenn man die Elternzeit auf 2 Jahre aufgeteilt hat und somit eigentlich immer zu Hause ist? Vielen Dank für Ihre ANtwort und mfG
von Tiffstar am 14.11.2013, 15:38