Hallo,
ich bin am Überlegen ob ich meine derzeitige Stelle kündige, da ich seitdem ich aus der Elternzeit (3.1.2011)bin nur noch Spätschicht habe. Mein Partner ist auch im Schichtsystem. Unsere Tochter leidet sehr darunter. Es vergeht keine Woche wo die Oma`s aufpassen müssen. Erst ist sie bei der Tagesmutter, Oma holt sie ab und spilet mit ihr.Die andere Oma kommt abends zum Wechsel und ich bzw der Partner kommen so zu zehn Uhr abends. . Habe ich wenn ich kündige dann einen Anspruch auf den Tagesmutterplatz bzw bekomme ich eine Sperre vom Arbeitsamt wenn ich kündige.???? . PS: arbeite 32 h und habe knapp 800 raus. habe allerdings 300 € Spritkosten (tägl. 2h Autofahrt) . ALSO: finanziell haut es auch nicht hin
Mitglied inaktiv - 12.03.2011, 20:50
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Anspruch auf Tagesmutterplatz bei Arbeitslosigkeit
Hallo,
ich wäre bei der Aussage des Herrn kritisch. ArbGeld I bekommt nur, wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Wenn das Kind nicht zur Tagesmutter geht u Sie es betreuen müssen, tun Sie dies doch nicht.
Das finaziell wenig hängen bleibt, wird an einer Sperre nichts ändern.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.03.2011
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Anspruch auf Tagesmutterplatz bei Arbeitslosigkeit
Hallo,
Du hast natürlich KEINEN Anspruch auf eine Tagesmutter während Du arbeitslos bist, eventuell nur für die Zeit wenn Du ein Bewerbungsgespräch hast. Zugleich mußt Du aber sicherstellen dass Dein Kind betreut werden würde, sonst gibt es kein Arbeitslosengeld.
Eine Sperre solltest Du auch bekommen, denn nur weil Du 'nur' 500€ am Ende übrig hast, wenn Du Deine Fahrtkosten abgezogen hast, ist kein Argument. Wenn Du draufzahlen würdest, dann könntest Du eventuell so argumentieren - aber ich würde das auf jeden Fall dann VOR der Kündigung klären und mir auch schriftlich bestätigen lassen.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 13.03.2011, 07:32
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Anspruch auf Tagesmutterplatz bei Arbeitslosigkeit
hallo,
das a.amt hatte angerufe und ich sollte meine situation nochmal schildern. der nette herr meinte das ich keine sperre bekomme da die betreuung einfach nicht gegeben ist und eine andere arbeitszeit nicht in sicht ist. . ich kann mich auf die aussage verlassen, so der herr vom a.amt
Mitglied inaktiv - 14.03.2011, 09:55
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Anspruch auf Tagesmutterplatz bei Arbeitslosigkeit
oh oh, ich würde mich auf die aussage des herrn nicht verlassen!!!!!
ruf nochmal bei nem anderen an, der sagt dann bestimmt was ganz anderes!
am besten auf´s amt gehen und was schriftliches geben lassen.
von
Nadja81
am 14.03.2011, 10:22