Anspruch auf Mutterschutz und Höhe Elterngeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch auf Mutterschutz und Höhe Elterngeld

Liebe Frau Bader, derzeit bin ich in Elternzeit bis 4.4.2017. Mein Sohn wurde am 5.8.2015 geboren und ich habe mich damals für Elterngeld plus entschieden. Eigentlich wollte ich ab April wieder arbeiten gehen. Gestern habe ich erfahren, dass ich wieder schwanger bin. Der ET ist der 29.5.2017. Wenn ich richtig gerechnet habe, müsste ich 2 Wochen arbeiten gehen und danach würden die 6 Wochen Mutterschutz anfangen. Das wird mein Arbeitgeber sicher nicht mit machen - muss er? Wie würde es sich finanziell für mich verhalten, wenn ich meine Elternzeit um 2 Wochen verlängern würde und dann in den Mutterschutz gehe? Auch in Bezug auf meine Elterngeldbezüge. Hätte ich hier finanzielle Einbußen? Herzlichen Dank und viele Grüße!

von Minimaeusi am 20.09.2016, 15:53



Antwort auf: Anspruch auf Mutterschutz und Höhe Elterngeld

Hallo, 1. Ja, er muss 2. Sie haben etwas weniger EG Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.09.2016



Antwort auf: Anspruch auf Mutterschutz und Höhe Elterngeld

Naja, der AG kann dich auf seien Kosten entgeltlich freistellen. oder du überbrückst die Zeit mit Urlaub (Resturlaub bzw dem welchem Du im erneuten Mutterschutz erwirbst). Mitsprachrecht hat er ansonsten keines. Elterngeld wird eh nur etwas mehr wie Mindestsatz, da Du um mehr zu bekommen bereits seit 5.08.16 Einkommen haben müsstest - was Du scheinbar nicht hast. Das Du Elterngeld Plus gewählt hast ist dabei unerheblich, ebenso wie das Du dich in EZ befindest. Ausgeklammert erden immer nur die ersten 12 Monate beim EG und Mutterschutzmonate. Heißt um das gleiche EG beim zweiten Kind zu bekommen wie beim ersten darf Nr1 nicht älter wie ca. 15 Monate sein. oder Frau muss eben entsprechend eben durch arbeiten neues Elterngeld "erwirtschaften". Bei euch wird es also eine Mischung geben aus dem was Du vor der Geburt von Kind1 verdient hast und dem was Du zwischen dem 1ten Geburtstag von Kind1 und dem Mutterschutz von Kind2 hattest - da dort viele Nullrunden bei sind geht es Richtung Mindestsatz, plus Geschsiterbonus bis Kind1 3 Jahre wird.

Mitglied inaktiv - 20.09.2016, 16:01



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