Hallo zusammen, ich habe 3 Jahre bei einem Deutschen Unternehmen gearbeitet, dann in 2012 wurde ich nach Holland für 3 Jahre entsendet für das selbe Unternehmen zu arbeiten. Meine Entsendung wurde verlängert für weitere 3 Jahre in Holland. Der Deutsche Arbeitsvertrag gilt weiterhin und für die Entsendung habe ich einen Entsendungsvertrag dazu bekommen. Meine Sozialversicherung, Rente, Krankenversicherung läuft weiterhin in Deutschland mit der A1 form. Jetzt bin ich schwanger geworden und laut Holländischem Entsendungsvertrag habe ich das Recht auf 16 Woche Mutterschutz und keine Elternzeit. Mein Wohnsitz ist seit 2012 in Holland. Und ich habe keinen Deutschen Pass sondern eines anderen EU-Landes. Bevor die Entsendung habe ich in Deutschland studiert und 6 Jahre gearbeitet habe. Hier möchte ich wissen: 1) habe ich das Recht nach der Holländischer Mutterschutz zurück auf mein Deutschen Vertrag - Deutsche Elternzeit / Elterngeld zurück kommen? (Natürlich mit der Kündigung der Holländisches Entsendungsvertrags). 2) Habe ich den Anspruch auf die Deutsche Mutterschutz and Elternzeit / Geld? 3) Was und bis wann müsste ich machen um diese Rechte zu bekommen? Danke!
von lina am 19.01.2017, 10:37