Sehr geehrte Frau Bader! Ich würde mich sehr über Ihre Hilfe bzw Ihren Rat bezüglich der gesetzlichen und auch arbeitsrechtlichen Regelungen freuen da ich mittlerweile ziemlich verzweifelt bin und sowohl bei meiner Krankenkasse als auch beim Arbeitsamt bei Rückfragen immer wieder unterschiedliche Antworten bekomme. Mein Fall stellt sich etwas kompliziert dar ich schildere Ihnen kurz die Situation: Ich war bei meinem letzten Arbeitgeber befristet für ein Jahr angestellt vom 1.11.15 bis 31.10.16. Nachdem ich von der Schwangerschaft erfuhr habe ich den Arbeitgeber davon in Kenntnis gesetzt, der mich aufgrund meiner Tätigkeit als Erzieherin in einer Kita und der damit verbundenen Risiken für mich und das Baby bereits am Tag aus dem Dienst genommen und ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen hat. Bedingt durch das BV habe ich noch 17 Tage Resturlaub der mir im Oktober mit dem regulären Lohn ausgezahlt wurde. Aufgrund der Befristung im Arbeitsvertrag habe ich mich schon im Sommer mit der Arbeitsagentur in Verbindung gesetzt da der Vertrag vor dem Beginn meines Mutterschutzes am 19.11. ausgelaufen ist. Hier hat man mir erklärt das ich mich zwar arbeitssuchend melden könne aber aufgrund einer Sperrfrist durch den Restaurant und die damit verbundene Zahlung nicht anpruchsberechtigt sei. Das Arbeitsamt sei nicht zuständig da ich nach Ablauf der Sperrfrist nicht mehr vermittelbar sei durch die Mutterschutzfrist. Aus diesem Grund entfalle auch der Anspruch auf die Auszahlung vob Mutterschutzgeld durch die Kk. Hier meine erste Frage an Sie: Ist das so tatsächlich rechtens? Das nächste Problem ergibt sich dadurch das ich mich dadurch das ich verheiratet bin ab dem 1.11. über meinen Mann familienversichern müsste. Ach hier hätte ich keinen Anspruch auf die Zahlung von Mutterschaftsgeld durch die gesetzliche Krankenversicherung? Wir haben überlegt wie wir erreichen können das ich den Anspruch auf das Geld nicht verliere und sowohl die Kk als auch das Arbeitsamt rieten mir dazu mir lückenlos eine befristete Beschäftigung beginnend mit dem 1.11. zu suchen, damit ich sozusagen "beschäftigt" in die Schutzfrist am 19.11. komme. Dann hätte ich Anspruch auf die Auszahlung von Mutterschaftsgeld und auch die Sperrfrist wäre nach der Elternzeit beim Arbeitsamt kein Thema mehr. Tatsächlich ist es mir gelungen ein solches zu finden ich habe als Bürokraft eine Anstellung gefunden die befristet ist für den November. Ich habe alle Bescheinigungen diese Woche bei meiner Kk eingereicht. Heute bekam ich telefonisch den Bescheid das ich keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld durch die Kk habe da dies kein krankengeldrelevantes Beschäftigungsverhältnis sei. Hierzu müsste ich mindestens drei Monate angestellt sein... ich erhalte also jetzt trotzdem keine Leistung nach dem derzeitigen Stand. Ist denn das so richtig? Und was wäre wenn der Vertrag verlängert würde auf die von der Kk geforderte Frist würden mir dann evtl beim Elternteils irgendwelche Nachteile entstehen? Gibt es Ihrer Ansicht nach irgendeine Möglichkeit die wir noch nicht ausgeschöpft haben damit ich dich noch die ganz normalen Leistungen erhalten kann? Oder eine Stelle an die man sich in einem so komplexen Fall wenden könnte? Ich würde mich sehr über eine Einschätzung von Ihnen freuen da ich mittlerweile wirklich nicht mehr weiß was wir noch unternehmen können und die Zeit ja auch ganz schön knapp wird. Vielen Dank E.H.
von elster21 am 10.11.2016, 22:13