Frage: Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgendes Problem. Ich war während der Schwangerschaft längere Zeit arbeitsunfähig. Mein Arbeitgeber behauptet, keine Bescheinigungen erhalten zu haben und hat mich bei der Krankenkasse abgemeldet. Leider habe ich die Frist zur Geltendmachung meiner Ansprüche auf Entgeltfortzahlung verstreichen lassen. Wie sieht es mit dem Mutterschaftsgeld aus? Muss der Arbeitgeber das zahlen oder habe ich hier auch meinen Anspruch verloren? Das Arbeitsverhältnis hat weiter bestanden. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen

von Rania2016 am 02.07.2016, 16:51



Antwort auf: Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Hallo, ich finde das alles merkwürdig. Hat er nicht gekündigt? Lohn gezahlt? Krankengeld erhalten? Wenn nein, warum haben Sie dann nichts unternommen? Wichtig ist, den Status zu klären - insbesondere wegen der KK. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.07.2016



Antwort auf: Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Was heißt denn längere Zeit ? Ist das Kind schon geboren ? Warst Du noch arbeiten nach dieser längeren Zeit ? Kannst Du nachweisen dass die Krankmeldungen eingegangen sind ? Hast Du die Meldungen alle auch an die Krankenkasse geschickt ? Wenn das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht dann steht Dir auch Mutterschutzgeld zu. Welche Fristen genau hast Du versäumt ? Dein Text ist zu ungenau um antworten zu können.

von Sternenschnuppe am 02.07.2016, 17:03



Antwort auf: Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Die Krankenkasse hat die Meldungen bekommen. Beim Arbeitgeber steht Aussage gegen Aussage, beweisen kann ich es nicht. Den Anspruch auf Entgeltfortzahlung muss man innerhalb eines Monats geltend machen. Diese Frist habe ich leider versäumt. Jetzt ist die Frage, ob der Arbeitgeber trotzdem Mutterschaftsgeld zahlen muss. Problem ist,dass ich bei der Krankenkasse abgemeldet wurde.

von Rania2016 am 02.07.2016, 18:07



Antwort auf: Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Dann wäre aber die Krankenkasse das viel größere Problem als das Mutterschutzgeld. Aktuell bist Du dann nicht mehr versichert. Bist Du sicher dass Du keine Kündigung erhalten hast ? Erster Schritt wäre beim AG anzurufen welchen Beschäftigungsstatus Du hast, er soll Dich wieder anmelden rückwirkend, wenn er keine Kündigung ausgestellt hat. Kannst Du Dir die anderen Fragen noch einmal ansehen ? Hast Du den Zettel für das Mutterschaftsgeld beim AG abgegeben?

von Sternenschnuppe am 02.07.2016, 18:17



Antwort auf: Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Da kann was nicht stimmen. Und zwar in mehreren Dingen. Erstens, wie lange warst Du den krank? nach 6 Wochen wärst Du doch ins Krankengeld gerutscht, hat dich da nichts stutzig machen lassen? Zudem, wenn ich kein Gehalt vom AG komme, dann hacke ich da doch nach. Und warte nicht in Ruhe ab. Außer ich bin selbst der Meinung, das stimmt schon so. Zudem, wurden die Krankmeldungen verschickt oder persönlich abgeben. Und immer innerhalb der Frist? Müssen ja mehrere gewesen sein. Warum hat der AG nichts abgemahnt wenn er nichts bekommen hat? Hätte er machen müssen und erst dann kann er auch kündigen. Also Frage, hast Du eine Kündigung erhalten? Und, der AG muss der Krankenkasse gegenüber doch einen Grund genannt haben warum er dich abmeldet. Da also nachfragen was er gemeldet hat. Und dann morgen zum Anwalt. Da würde ich jetzt sicherlich nicht mehr warten - nicht das du weitere Fristen versäumst.

Mitglied inaktiv - 02.07.2016, 19:59



Antwort auf: Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Könnte mir folgendes vorstellen, ob das so stimmt weiß ich nicht, würde aber passen: Du warst längere Zeit krank, der Arbeitgeber hat aber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (angeblich oder tatsächlich) nicht erhalten. Somit hat der Arbeitgeber dies als unentschuldigtes Fehlen gewertet, dich nicht bezahlt und dich entsprechend von der Krankenkasse abgemeldet. Erstmal keine falsche Vorgehensweise vom Arbeitgeber. Wenn du die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aber nachreichst, dann muss der Arbeitgeber dich entsprechend noch bis zum Ende der Lohnfortzahlung bezahlen und die Abmeldung von der Krankenkasse stornieren. Wie lange ist das alles her? Und wie kommst du auf die von dir genannte Frist von 1 Monat? Wann beginnt denn dein Mutterschutz? Und wie ist dein aktueller Status? Bekommst du gerade von niemandem Geld? Und bist auch nicht krankenversichert? Bist du noch weiter krankgeschrieben?

von chrissicat am 03.07.2016, 00:25



Antwort auf: Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Steht im Vertrag dann. Hatte ich auch. Wer innerhalb von 4 Wochen die Abrechnung nicht bemängelt, der nimmt sie an. Wie Dany und ich auch sagen. Und Du, zu viele offene Fragen.

von Sternenschnuppe am 03.07.2016, 00:35



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