Hallo Frau Bader, Ich bin derzeit noch in Elternzeit bis 17.04. 2016 (3 Jahre Elternzeit ) und bin wieder schwanger. Vorraussichtlicher ET ist der 25.07.2016, somit Beginn des Mutterschutzes zum 13.06.2016. Meine Frage ist, ob ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe, wenn ich zwischen dem Ende der Elternzeit und Beginn des Mutterschutzes meinen Regelurlaub( Anspruch müsste ja bestehen oder?) und den Rest unbezahlten Urlaub nehme? Vielen Dank im voraus Viele Grüße Rebecca
von Rebecca86 am 11.01.2016, 22:01