Sehr geehrte Frau Bader, ich habe vor 1 1/2 Wochen unsere Tochter in der 35 SSW verloren. Gestern kam ein Schreiben von meiner Krankenkasse, dass die von mir eingereichte Bescheinigung für den Antrag auf das Mutterschaftsgeld abgelehnt wurde. Die Begründung hierfür ist laut der Krankenkasse, dass eine offene Forderung aus der Zeit meiner Selbstständigkeit vorliegt und mein Leistungsanspruch seit Anfang 2015 angeblich ruht. Dazu muss man sagen, dass ich seit Ende 2015 hauptberuflich angestellt bin und dadurch auch wieder versichert. Warum der Leistungsanspruch weiterhin ruht, ist mir ehrlich gesagt nicht ganz klar. Eine Ratenzahlung wurde uns damals nicht genehmigt. Kann man dagegen irgendwie vorgehen oder ist die Gesetzeslage hier eindeutig auf der Seite der Krankenkasse? Wir haben sowieso schon nicht viel Geld und sind darauf sehr angewiesen, zumal ja jetzt auch Kosten für die Beerdigung unserer Maus anfallen. Zudem mache ich mir Sorgen, ob sich der Sachverhalt nun auch auf das Krankengeld bezieht (was mir recht logisch erscheint), da ich in der momentanen Situation nicht einschätzen kann, ob ich nach dem Mutterschutz gleich wieder voll einsatzfähig bin. Ich danke Ihnen herzlichst schon mal im Voraus!
von Jolene2017 am 29.03.2017, 16:34