Sehr geehrte Frau Bader, Zur Geburt meiner Tochter habe ich zwei Jahre Elternzeit beantragt. Nun bin ich im 2 Elternjahr, meine Elternzeit geht noch bis Oktober. Ich wollte jetzt aber schon im Februar mein Beschäftigungverhältnis wieder in Vollzeit aufnehmen. Mit meinem Arbeitgeber ist dies auch schon besprochen. Jetzt würde ich gern wissen, was wäre, wenn ich während dessen Schwanger werden würde und ein Beschäftigungverbot erhalten würde? Greift das Beschäftigungsverbot, weil ich ja in Elternzeit wäre?! In meiner ersten SS habe ich auch eins ausgestellt bekommen, weil ich eine Risiko SS hatte. Vielen Dank im Voraus.
von carlotta24 am 16.01.2013, 13:03