Anspruch auf Kitaplatz wenn man schon einen hat, aber Probleme aufgetreten sind?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch auf Kitaplatz wenn man schon einen hat, aber Probleme aufgetreten sind?

Hallo Frau Bader, ich habe für meinen Sohn, knapp 2 Jahre, im Mai kurzfristig einen Kitaplatz erhalten. Er hatte sich sehr gut eingelebt und es gab keine Probleme. Leider sind im September beide Erzieheinnen gegangen. Mit der neuen Erzieherin gibt es ein großes Problem. Mein Sohn ging dort die letzten beiden Wochen sehr gerne hin. Am Montag plötzlich hat er nur noch geweint, angeblich erst nachdem er schon 30 Minuten dort war. Wir mussten ihn abholen weil er sich nicht mehr beruhigt hat. Die restliche Woche verlief es ähnlich. Ich begann mir sorgen zu machen. Im Gespräch mit der Erzieherin hat sie uns die Schuld zugeschoben und das Kind schlecht gemacht. Sie selbst muss das Kind vormittags öfters im Schlafraum einsperren (angeblich bei offener Türe) weil es andauernd weint. ausserdem sei das Kind so unmöglich, dass es nur schwer schlafen möchte und sie ihn zum schlafen mittags längere Zeit im Bett festgehalten musste. Mir ist fast die Kinnlade runter geklappt! Dass ist doch eine Tätlichkeit oder nicht?? Da mein Sohn wie ausgewechselt ist und plötzlich so dermaßen unglücklich, kommen mir doch Zweifel, ob es nicht an der Erzieherin liegen könnte. Danach habe ich meinen Sohn gefragt, ob die besagte Person ihm ein "aua" gemacht habe, worauf er antwortete, ja am Bein und deutete auf die Stelle am Oberschenkel. Für sein Alter spricht er sehr gut. Ob man die Aussage nun ernst nehmen kann weiß ich nicht, aber die beiden oben genannte Vorfälle geben mir zu denken. Heute wollte er nicht einmal mehr aus dem Auto aussteigen und hat geweint wie verrückt. Ich bin leider auf den Platz angewiesen. Ein gutes Gefühl habe ich nicht mehr. Da wir mit Mühe und Not diesen Platz über die zentrale vergabestelle bekommen haben, frage ich mich ob wir noch einen Anspruch auf den Platz haben wenn wir die KiTa wechseln. Da wir ja aktuell einen Platz haben. Nach diesen Vorfällen habe ich aber das Vertrauen verloren, brauche aber dringend einen Platz!

von Wäschesäcken am 28.10.2016, 20:43



Antwort auf: Anspruch auf Kitaplatz wenn man schon einen hat, aber Probleme aufgetreten sind?

Hallo, ein Anspruch einen anderen Platz haben Sie nicht, Sie können es jedoch versuchen. Ansonsten bleibt nur, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.11.2016



Antwort auf: Anspruch auf Kitaplatz wenn man schon einen hat, aber Probleme aufgetreten sind?

Hallo, es gibt keinen Anspruch auf einen Wechsel des Kindergartens. Wenn man einen Platz hat, dann ist die Pflicht der Stadt erfüllt. Bei solchen Vorfällen ist als an erster Stelle ein Gespräch mit der Kindergartenleitung angesagt. Dabei ist zu klären, was genau vorgefallen ist und warum. Notfalls ist die Stadt als Träger des Kindergartens als Vermittler einzuschalten.

Mitglied inaktiv - 28.10.2016, 22:26



Antwort auf: Anspruch auf Kitaplatz wenn man schon einen hat, aber Probleme aufgetreten sind?

Danke für deine Antwort. Das ist ja das Problem, besagte Erzieherin IST die Leitung und von ihrem Handeln überzeugt. Ihre letzte Aussage war, wenn das Kind in der nächsten Woche nicht aufhört zu schreien, muss es die Einrichtung verlassen! Fertig. Sie ist mit beiden Aufgaben anscheinend völlig überfordert. Denn sie hat nur weinende Kinder in der Gruppe, von zwei vier monatigen Babys bis zu den 2 jährigen. Im Endeffekt leidet mein Kind unter der sich anbahnenden Diskussion. Wenn ich nicht arbeiten müsste, würde ich ihn rausnehmen, weil ich langsam Angst um ihn hab. Ich werd das Gespräch auf jeden Fall noch mal suchen, ich will aber vorher wissen, was sie darf und was nicht, und alle Infos haben, damit der Schuss nicht nach hinten losgeht... Bist du auch Juristin oder woher hast Du Dein Wissen?

von Wäschesäcken am 30.10.2016, 18:27



Antwort auf: Anspruch auf Kitaplatz wenn man schon einen hat, aber Probleme aufgetreten sind?

Wenn ich die Mutter wäre, würde ich sofort Urlaub oder unbezahlten Urlaub nehmen, evtl auch mit anschließender Elternzeit, und das Kind selber betreuen. Alternativ würde ich ein paar Tage lang mitgehen und dabeibleiben. Es kann sich nicht wehren gegen die Erwachsenen, es ist ihnen hilflos ausgeliefert. Das kann traumatisch sein.

Mitglied inaktiv - 30.10.2016, 18:32



Antwort auf: Anspruch auf Kitaplatz wenn man schon einen hat, aber Probleme aufgetreten sind?

Ja du hast Recht, ich mach mir auch wirklich Sorgen!!! Elternzeit gab es nur im ersten Jahr und Urlaub ist durch die vielen Krankheitstage auch weg. Wir brauchen mein Einkommen dringend um über die Runden zu kommen. Morgen bleibt er erstmal daheim, dann ist Feiertag und bis dahin hoffe ich auf eine Auskunft wie es rechtlich richtig ist. Einen Kitaplatz brauch ich so oder so...

von Wäschesäcken am 30.10.2016, 19:49



Antwort auf: Anspruch auf Kitaplatz wenn man schon einen hat, aber Probleme aufgetreten sind?

Das würde ich mir überlegen, was mir das finanziell wert ist, dass mein Kind nicht traumatisiert wird. Und ob da nicht doch Spielräume sind, zumindest für ein, zwei Wochen.

Mitglied inaktiv - 31.10.2016, 09:16



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