Liebe Frau Bader,
meine Chefetage mobbt mich seit Bekanntwerden meiner erneuten Schwangerschaft, kürzt ohne Absprachen mein Gehalt etc. Jetzt habe ich angeblich Urlaub ausbezahlt bekommen, den ich aufgrund eines BV nicht nehmen konnte, aber ich hätte viel mehr bekommen müssen. Meine Gehaltsabrechnung wird mir vorenthalten. Habe ich einen Anspruch auf die Abrechnung, abgesehen davon, dass ich sie benötige, um Elterngeld zu beantragen?
Liebe Grüße
Murmel
von
Murmel880
am 09.08.2012, 17:34
Antwort auf:
Anspruch auf Gehaltsabrechnung?
Hallo,
wenden Sie sich an das Gewerbe Aufsichts Amt. Natürlich steht Ihnen eine Abrechnung zu. Es ist auch weder zulässig, das Gehalt zu kürzen oder Urlaub auszuzahlen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.08.2012
Antwort auf:
Anspruch auf Gehaltsabrechnung?
hallo
natürlich hast du anspruch auf eine abrechnung!
bei mir hat meine chef das damals auch nicht hin bekommen,lag aber am umzug underer praxis,die eg-stelle hat sich dann mal mit ihm in verbindung gesetzt!
gehalt einfach kürzen geht nicht,was geben sie als grund an????
hast du eine rechtschutzvers. dann würd ich mal wegen arbeitsrecht gucken und einen anwalt einschalten wenn alles nichts hilft!
habt ihr einen betriebsrat? den dann vielleicht mit einbeziehen.
gruß
von
CKEL0410
am 10.08.2012, 06:36