Sehr geehrte Frau Bader, wenn 2 Jahre Elternzeit beantragt wurden und die junge Mutter wegen plötzlicher finanzieller Notlage (Arbeitslosigkeit des Partners) die Elternzeit verkuerzen moechte, darf der Arbeitgeber den befristeten Elternzeitvertretungs-Vertrag (welcher bereits nach 1,5 Jahren endet) weiter verlängern (auf 2 insg. Jahre) und somit aus dann wieder vorliegenden dringlichen betrieblichen Gruenden den Antrag auf Elternzeitverkuerzung ablehnen? Vor allem, wenn der Antrag bereits 5 Monate vor Ablauf des auf 1,5 Jahre befristeten Vertrages eingereicht wurde und der Härtefall sowohl den Vorgesetzten, der Personalabteilung und dem Personalrat bekannt ist? Vielen Dank fuer Rueckmeldungen im Voraus.
von danezapfen am 03.12.2014, 18:35