Frage: Anspruch auf Elternzeit

Hallo. Ich bin seit Mai 2017 in Elternzeit. Ich selbst bin eine Schwangerschaftsvertretung, bin aber nach einem Jahr selbst schwanger geworden. Für mich ist jetzt jemand anderes als Vertretung da. Meine Kollegin, für die ich die Vertretung gemacht habe, hat ihre Elternzeit noch bis Dezember 2018, da sie allerdings beabsichtigt nicht mehr wieder zu kommen, werde ich für sie wieder im Dezember 2018 einsteigen und bekomme somit einen unbefristeten Vertrag. Nun meine Frage: Was wäre, wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde und meine Kollegin nicht mehr wieder kommt? Ich befürchte es wieder zu sein und mache mir jetzt schon Sorgen. Anspruch auf die Stelle habe ich ja, allerdings wäre dann das Neugeborene Baby noch viel zu klein, um wieder zu arbeiten. Es handelt sich zwar um eine Teilzeitstelle, aber im Schicht und Wochenenddienst und mit zwei kleinen Kindern etwas stressig. Habe ich nochmal Ansspruch auf Elternzeit bzw kann ich diese verlängern sobald meine Kollegin nicht mehr wieder kommen würde? Das Baby wäre in der Zeit ja schon da. Ich würde wenigstens ein Jahr zu Hause bleiben und dann wieder einsteigen wollen. Die Arbeit ist wirklich sehr schön und im Team fühle ich mich ebenfalls wohl. Möchte ungern jemand anderes meine geliebte Stelle abgeben. Arbeite dort schon insgesamt 4 Jahre, 3 Jahre davon als Honorarkraft und hatte schon immer gehofft dort mal eine Festanstellung zu erhalten. Vielleicht können Sie mir ja helfen und meine Frage beantworten. Ich wäre sehr dankbar.

von Jabe1992 am 23.10.2017, 16:36



Antwort auf: Anspruch auf Elternzeit

Hallo, wie bei K1 können Sie bei K2 EZ bis zu 3 Jahre nehmen. Wenn der Vertrag aber nicht verlängert wird, endet automatisch auch die EZ Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.10.2017



Antwort auf: Anspruch auf Elternzeit

Die grundsätzliche Frage ist ja die, hast du einen befristeten Vertrag oder einen unbefristeten? Davon hängt alles weitere ab. Ich würde mal sagen, wenn du jetzt aktuell einen unbefristeten Vertrag hast stehen deinen Chancen schlecht. Außer du hast irgendeinen Nachweis das man dir fest einen unbefristeten Vertrag versprochen hat. Wobei du ja selbst die Abmachung auch nicht einhalten kannst unter dem dieser eigentlich zustande kommen soll. Persönlich, und sei mir jetzt nicht böse, würde ich als AG deine jetzige Schwangerschaftsvertretung behalten und Dir eher den Vertrag nicht verlängern. Weil wie du sagst, mit zwei kleinen Kindern wird es bei der Konstellation schwierig. Zumal ich mich als AG auch fragen würde WIE !!! wichtig dir der Job ist wenn du mehr wie ein Jahr in EZ daheim bist. Immerhin könnte man auch innerhalb der EZ in TZ arbeiten um "dran zu bleiben". Sorry, aber ich fände es verständlich, wenn auch blöde für dich.

Mitglied inaktiv - 23.10.2017, 16:48



Antwort auf: Anspruch auf Elternzeit

Momentan habe ich einen befristeten Vertrag bis Dezember 2018. Mein Vertrag und auch meine Elternzeit ist an den Vertrag meiner Kollegin gebunden. Laut meiner Chefin hätte ich rechtlich einen Anspruch auf eine unbefristete Stelle, sobald meine Kollegin nach ihrer 3-jährigen Elternzeit nicht mehr zurück kommen sollte. Sollte sie natürlich zurück kommen, so wäre ich raus. Ich hatte mal etwas von Elternzeit gehört, die man splitten könnte. Falls es sowas gibt, könnte ich nicht, also sobald ich eine Festanstellung bekommen würde, zu einem späteren Zeitpunkt nochmal paar Monate Elternzeit nehmen? Meine Frage soll nicht persönlich sondern rechtlich beantworet werden, trotzdem Danke für die Rückmeldung.

von Jabe1992 am 23.10.2017, 20:19



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