Sehr geehrte Frau Bader,
da sich andeutet, daß wir keine Mittagsbetreuung für unsere Zwillinge, die in 2017 die Grundschule starten, bekommen werden, würde ich (Vater) gerne Elternzeit nehmen.
Die Zwillinge wurden am 16.02.2011 geboren. Ich habe bereits in den ersten 3 Lebensjahren 3 Jahre Elternzeit genommen, 11 Monate 0 Stunden, 2 Jahre und 1 Monat 30 Stunden/Woche gearbeitet. Die Mutter der Kinder hat keine Elternzeit genommen.
Nach meinem Kenntnisstand stehen uns insgesamt 5 Jahre Elternzeit zu.
Kann ich für mich für die Zeit bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres erneut Elternzeit in Anspruch nehmen?
Mit freundlichen Grüßen
cebac
von
cebac
am 09.05.2017, 15:19
Antwort auf:
Anspruch auf Elternzeit bei Zwillingen nach Vollendung des 6. Lebensjahres
Hallo,
Sie können für Ihre Zwillinge pro Kind über den dritten Geburtstag hinaus jeweils mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zu zwölf Monaten nehmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.05.2017
Antwort auf:
Anspruch auf Elternzeit bei Zwillingen nach Vollendung des 6. Lebensjahres
Hat sich einer von euch bei seinem Arbeitgeber Elternzeit übertragen lassen?
Wenn ja, dann kann derjenige die (übertragene) EZ noch nehmen.
Wenn nicht, dann nicht.
Wenn du damals die 3 Jahre Elternzeit für 1 Kind genommen hast, könnte dein AG zustimmen, dass du die EZ jetzt noch nimmst. Aber darauf hast du keinen Anspruch.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 09.05.2017, 21:11